Am Dienstag verurteilte das Amtsgericht Oberndorf einen in Schramberg wohnhaften Kaufmann zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen.
Ihm wird angelastet, im Rahmen einer familiären Auseinandersetzung seine Schwiegermutter zweifach beleidigt zu haben.
So habe es sich laut Strafbefehl folgendermaßen zugetragen: Im November 2023 wollte der Angeklagte zusammen mit Frau und Kindern zu Mittag essen. Die Frau war in der darunterliegenden Erdgeschosswohnung bei ihren Schwiegereltern zu Besuch und telefonierte.
Bevor er die Wohnung verließ, bemerkte er auf dem Smartphone seiner Ehefrau Textnachrichten, die von ihrer Mutter stammten. Zu diesem Zeitpunkt war das Verhältnis zwischen den Eheleuten angespannt, die Nachrichten der Schwiegermutter, in denen bereits Scheidungsanwälte erwähnt wurden, versetzten den ursprünglich aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis Stammenden in Rage.
Als er dann im Erdgeschoss auf ebenjene Schwiegermutter traf, warf er ihr vor, sich wie eine „falsche Schlange“ zu verhalten. Später soll auch noch eine ähnlich klingende, ungebührlichere Beleidigung gefallen sein.
Lautstarke Auseinandersetzungen
Daraufhin stellte diese Strafantrag. Gegen den korrespondierenden Strafbefehl des Amtsgerichts Oberndorf legte der Schwiegersohn Einspruch ein, womit es zur Hauptverhandlung kam. Dort räumte er ein, die Äußerung „falsche Schlange“ getätigt zu haben. Zum zweiten Vorwurf gab der bislang strafrechtlich Unauffällige an, diesen lediglich wiederholt zu haben, was eventuell missverstanden worden sei.
Als Zeugen waren beide Schwiegereltern und die Frau des Angeklagten geladen, welche den Sachverhalt bestätigten, wie er im Strafbefehl dargestellt wurde. Auch in der Vergangenheit sei es schon zu lautstarken Auseinandersetzungen gekommen. Die Trennung hatte seine Frau ihm zu diesem Zeitpunkt bereits mitgeteilt. Folglich kamen sowohl Staatsanwaltschaft als auch Richter zu der zweifelsfreien Überzeugung, dass sich eine Beleidigung in zwei tateinheitlichen Fällen ereignet hatte.
Der Kaufmann entschuldigte sich während des Verfahrens mehrfach bei den Beteiligten, es seien die Emotionen mit ihm durchgegangen. Trotz der Aussicht auf eine niedrigere Bemessung der Tagessätze bei Rücknahme beharrte er aber auf seinem Widerspruch. Im Raum steht ebenfalls noch, ob er in den nächsten Tagen Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird.