Ein Bettler vor einer Drogerie in Schramberg hat am Freitag für Aufsehen gesorgt. Betteln ist erlaubt – doch es gibt klare Grenzen. Wann Behörden einschreiten dürfen.
Ein ungutes Gefühl beschlich am Freitag in Schramberg so manchen Passanten, des Öfteren wurde die Straßenseite gewechselt. Vor der Drogerie Müller saß ein Mann, der die Menschen um Geld anbettelte. Er streckte fordernd einen Becher hin, um Bares zu erhalten. Manche Passanten gingen achtlos weiter, manche waren etwas in den Becher – wieder andere sagten einige deutliche Worte des Missmuts. Erst als ein kräftiger Regenschauer einsetzte, zog der Mann von dannen.
Passiv und demütig ist erlaubt
Betteln gilt in Deutschland seit 1974 nicht mehr als Straftat und ist grundsätzlich erlaubt. Das sogenannte passive oder demütige Betteln ist rechtlich geschützt. Dabei hält ein Bettler einen Becher oder ein Schild, spricht Passanten aber nicht aktiv an und bedrängt sie nicht. Gerichte sehen darin oft eine Form der freien Entfaltung der Persönlichkeit oder sogar der Meinungsfreiheit. Es darf im öffentlichen Raum in der Regel nicht verboten werden.
Nicht erlaubt ist hingegen: Passanten den Weg versperren, sie am Ärmel festhalten, verfolgen, beschimpfen oder lautstark bedrängen. Das kann als Belästigung oder Nötigung gewertet werden. Polizei und Ordnungsamt können hier Platzverweise aussprechen oder Bußgelder verhängen.