Das Unternehmen in Schramberg-Sulgen Foto: Fritsche

Das bestehende Prämienmodell passt aus Sicht von Kern Liebers nicht mehr zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Am 26. Januar unterrichteten Wolfgang Gref, Chief Technology Officer (CTO) von Kern Liebers, und Personalleiterin Monique Roigk die Mitarbeiter über eine weitreichende Entscheidung. In einer Mitteilung, die unserer Redaktion vorliegt, heißt es:

 

„Wir möchten darüber informieren, dass die Betriebsvereinbarung ,Leistungsentgelt in der Produktion‘ nach mehreren ergebnislosen Verhandlungsrunden mit dem Betriebsrat von der Arbeitgeberseite zum 31. März 2026 gekündigt wurde.“

Zur Begründung führen Gref und Roigk aus: „Trotz intensiver Gespräche ist es uns gemeinsam nicht gelungen, ein einheitliches Verständnis darüber zu schaffen, dass die bestehende Vereinbarung nicht mehr zu den massiv veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in unserer Industrie und an unserem Standort in Schramberg passt.“

Entwurf abgelehnt

Die derzeitige Systematik sei stark von kaum beeinflussbaren Kennzahlen geprägt und orientiere sich an Vollauslastung sowie an der Mehrmaschinenbedienung, bei der ein Mitarbeiter mehrere Maschinen betreut. Das Leistungsentgelt werde daher „weder als fair noch als wertschätzend gegenüber Leistungsträgern empfunden“. Ziel der Arbeitgeberseite sei es deshalb, eine „zeitgemäße und gerechte Form“ der Leistungsbeurteilung einzuführen.

Ein gemeinsam mit dem Betriebsrat mehrfach überarbeiteter Entwurf für eine neue Betriebsvereinbarung zum Leistungsentgelt liege diesem zwar vor, sei zuletzt jedoch erneut abgelehnt worden.

Ungeachtet der Kündigung erklärten Gref und Roigk ihre Gesprächsbereitschaft: Die Arbeitgeberseite bleibe jederzeit offen für weitere Verhandlungen, „um gemeinsam eine zukunftsfähige Lösung zu entwickeln, die den Standort Schramberg nachhaltig stärkt“.

Die erklärte Gesprächsbereitschaft überrascht nicht. Wie die IG Metall Freudenstadt auf Anfrage mitteilte, gilt die gekündigte Betriebsvereinbarung nach dem Betriebsverfassungsgesetz so lange weiter, bis sie durch eine neue ersetzt wird. Zudem könne eine neue Betriebsvereinbarung auch durch eine Einigungsstelle erzwungen werden.

Der Betriebsratsvorsitzende Michael Glatthaar wollte sich auf Anfrage zur Kündigung der Vereinbarung nicht äußern und erklärte lediglich: „Kein Kommentar zu internen Angelegenheiten.“

Auch der Vorsitzende der Geschäftsführung, Erek Speckert, ließ mitteilen, dass er „grundsätzlich keine Stellungnahme zu internen Betriebsvorgängen“ abgebe.

Wirtschaftliche Kennzahlen

Bei der Veröffentlichung von Zahlen zur Geschäftsentwicklung zeigt sich Kern Liebers traditionell zurückhaltend und beschränkt sich meist auf Angaben zu Umsatz und Investitionen. Das Geschäftsjahr 2024/25 endete am 30. Juni 2025. Nach Unternehmensangaben erzielte die Kern Liebers Gruppe in diesem Zeitraum einen Umsatz von 729 Millionen Euro – rund fünf Prozent weniger als im vorherigen Geschäftsjahr mit 767 Millionen Euro. Angesichts „anhaltender Unsicherheiten in geopolitischer und wirtschaftlicher Hinsicht“ verzichtete das Unternehmen damals auf eine Prognose für das laufende Geschäftsjahr 2025/26.

Info

Eine Betriebsvereinbarung
 zum Leistungsentgelt in der Produktion regelt leistungsabhängige Vergütungsbestandteile für Produktionsmitarbeiter. Grundlage sind in der Regel Kriterien wie Produktivität, Qualität oder Zielvereinbarungen, anhand derer Prämien zusätzlich zum Grundgehalt festgelegt werden.