Gemeinderat: Besitzer von Eckbaugrundstücken müssen für weitere Erschließungen nicht zahlen / Verwaltung will abwarten

Schramberg (lh). Eckbaugrundstücksbesitzer können aufatmen. Sie werden bei einer zweiten oder gar dritten Erschließung nicht noch nochmals zur Kasse gebeten. Jedenfalls vorerst nicht.

Der Vorschlag der Verwaltung, die bestehende Erschließungsbeitragssatzung zum 1. Januar 2018 zu ändern, hat nun auch der Gemeinderat als letzter Entscheidungsträger in seiner Sitzung am Donnerstag abgeschmettert. Bei nur drei Ja-Stimmen und vier Enthaltungen gab es keine Mehrheit. Zuvor hatten schon die Ortschaftsräte in Waldmössingen und Tennenbronn jeweils einstimmig sowie der Ausschuss für Umwelt und Technik (Patt) eine Änderung der Satzung abgelehnt (wir berichteten).

Oberbürgermeister Thomas Herzog und Fachbereichsleiter Recht und Sicherheit, Peter Weisser, erläuterten den Räten nochmals kurz den Anlass, weshalb die Verwaltung eine Änderung wolle: Im Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) wird die Stadt aufgefordert, die bisherige Erschließungsbeitragssatzung beim Punkt von Eckbaugrundstücken so zu ändern, dass sie der Mustersatzung des Städtetags entspricht. Fraktionsvorsitzender Udo Neudeck (Freie Liste) stellte sich hinter die Ortschaftsräte. Wiederholt habe man versichert, dass bei Erschließungen Grundstücksbesitzer nicht doppelt belastet werden dürfen. Nun werde man von der GPA und vom Regierungspräsidium (RP) Freiburg gegängelt, Wortbruch zu betreiben. Wenn die bisherige Satzung wirklich rechtsunsicher sei, müsse die Stadt eben mal einen Musterprozess in Gang setzen.

SPD/Buntspecht-Fraktionsvorsitzende Tanja Witkowski sagte, sie verstehe die Situation. Wenn jemand ein Haus gebaut habe, sei er zehn oder 15 Jahre später finanziell kaum in der Lage, nochmals Erschließungsbeiträge zu zahlen.

Laut CDU-Fraktionschef Clemens Mauerer sei es politisch gewollt, die Innenentwicklung voranzutreiben. Wenn die Satzung geändert werde entstehe das Problem, dass man sich immer weiter vom Bürger entfremde. Letzterer dürfe nicht immer schlechter gestellt werden, verlangte Maurer.

Während Bernd Richter (ÖDP) durchaus Vorteile für Grundstückseigentümer bei einer weiteren Erschließung sah, mahnte Martin Himmelheber (SPD/Buntspecht) davor, mit der bisherigen Satzung in die Bredouille zu kommen. Bisher habe es keine Klagen gegeben, weil eben 99 Prozent der Kommunen die Mustersatzung des Städtetags anwendeten.

Die Frage von Thomas Brantner, ob die Stadt aufgrund ihrer rechtswidrigen Erschließungsbeitragssatzung haftbar gemacht werden könne, konnte Weisser nicht abschließend beantworten. "Wir können da nur abwarten, was auf uns zukommt", sagte er.