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Bei komplexen Vorhaben wird Frist verlängert. Mitwirkung des Bauherren wichtig.

Schramberg - Das städtische Baurecht ist in manchen Gemeinden ein Sorgenkind. Zu lange müssen Bauherren auf eine Genehmigung warten, heißt es. In Schramberg werden die Fristen normalerweise eingehalten, so die Stadt auf Anfrage unserer Zeitung.

143 baurechtliche Verfahren gibt es im vergangenen Jahr (Stand November 2018). Im Vorjahr waren es 198 Anträge, im Jahr 2015 sogar 205 Anträge. Das sind 552 Verfahren in 72 Monaten, die die Abteilung Baurecht zu bewerkstelligen hat.

Wie kommt die Stadtverwaltung damit zurecht? "Fristen in Baugehnehmigungsverfahren können bei der Baurechtsbehörde Schramberg in der Regel eingehalten werden und bei ›normalen‹ Vorhaben auch unterschritten werden", so Susanne Gorgs-Mager, Pressesprecherin der Stadt. Das bedeutet: Die Behörde schafft es, ein Verfahren innerhalb gesetzlich vorgeschriebenen 70 Tage zu beenden. In manch anderen Städten braucht die Behörde durchschnittlich mehr Arbeitstage.

Rechtzeitig begonnen

Von einer rechtzeitigen Genehmigung spricht etwa Silke Villinger, Pressesprecherin von Trumpf Laser in Schramberg. Das Bauvorhaben für den Neubau des Empfangs- und Verwaltungsgebäudes mit Betriebsrestaurant habe rechtzeitig begonnen, so Villinger.

Aber es gibt auch kritische Stimmen. Gordon Hils, früherer Besitzer des Autohauses Hils, wartet nach eigener Aussage seit eineinhalb Jahren auf Planrecht für einen Aldi-Markt auf seinem Grundstück. Wenn er bei der Stadtverwaltung anrufe, erreiche er niemanden. "Sie sind im Urlaub oder krank", so seine Wahrnehmung. Rudolf Mager, Fachbereichsleiter Umwelt und Technik, betont auf Nachfrage unserer Zeitung, dass die Stadt sowohl mit Gordon Hils als auch mit Aldi Süd und Trumpf Laser im Kontakt stehe. Peter Weisser, ehemaliger Abteilungsleiter Sicherheit und Recht, erläutert, dass auf dem betroffenen Grundstück Planrecht fehle. Solange dieses nicht geschaffen ist, könne eine Baugenehmigung nicht eingeleitet werden, so Weisser.

Auch Susanne Gorgs-Mager erklärt, dass sich Wartezeiten im eigentlichen Sinne vor allem dann ergeben, wenn Planrecht fehle und erst geschaffen werden müsse. Der Antrag könnte in solch einem Fall sogar abgelehnt werden.

Ansonsten gebe es normalerweise keine Wartezeiten. Bis zum roten Punkt für den Bauherr, sei er privat oder geschäftlich, sind es dann drei Schritte. Innerhalb von zehn Tagen erfolgt die Eingangsprüfung auf Vollständigkeit. Dies ist durchaus eine Hürde, denn: "Häufig verzögert sich bereits der gesetzlich geregelte Beginn des Verfahrens wegen Unvollständigkeit von nötigen Unterlagen", so Gorgs-Mager.

Wenn die Anträge vollständig sind, haben beteiligte Ämter einen Monat (durchschnittlich 20 Arbeitstage) Zeit, den Antrag zu prüfen. Hier werden auch angrenzende Nachbarn angehört sowie Fachbehörden, zum Beispiel Gewerbeaufsicht.

Beide Seiten wichtig

Wenn alle Bauvorlagen vollständig sind und alle relevante Stellungnahmen vorliegen, hat die Behörde noch mal zwei Monate Zeit, den Antrag zu genehmigen oder abzulehnen. Die ersehnte Baufreigabe, der rote Punkt, hänge auch von der Mitwirkung des Antragsstellers ab, so Gorgs-Mager. Er müsse unter anderem die Statik und die Prüfstatik vorlegen. Damit alles klappt, seien beide Seiten wichtig: Stadtverwaltung und Bauherr.