Soziales: Große Kreisstadt Schramberg auf Mietstufe I zurückgestuft / Billige Mieten in Altbauten als Grund?

Schramberg. Keine Überraschungen gab es im Bereich "Soziale Hilfen" im Jahr 2018: "Wir haben konstante Fallzahlen, nichts was aus der Reihe fällt", stellte Doris Manz, Abteilungsleiterin Soziales, in ihrem Jahresbericht vor dem Verwaltungsausschuss fest.

Allerdings müssen die Wohngeldempfänger von Schramberg im nächsten Jahr eine bittere Pille schlucken: Zum 1. Januar 2020 wird die Große Kreisstadt Schramberg nach dem jetzigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens der Wohngeldreform von der bisherigen Mietstufe II in die Mietstufe I zurückgestuft. "Konkret bedeutet dies, dass die Wohngeldempfänger aller Voraussicht nach zwar einen höheren Anspruch auf Wohngeld haben, jedoch aufgrund der geringeren Mietstufe tatsächlich keine beziehungsweise keine wesentliche Erhöhung erhalten werden", bedauerte Manz. Die Rückstufung erfolge automatisch aufgrund der Unterkunftskosten der bewilligten Anträge. Diese Daten fließen in das Wohngeldverwaltungssoftwaresystem ein. In Schramberg gibt es viele nicht sanierte Altbauten. Das könnte das günstige Mietniveau in den Wohngeldanträgen erklären.

Mit der Rückstufung teilt Schramberg das Schicksal von Oberndorf und Sulz, die ebenfalls von Mietstufe II auf I rutschten. In Rottweil dagegen werden die Wohngeldempfänger mehr in der Tasche haben: Die Kreisstadt Rottweil hat Mietstufe III.

2018 erhielten in Schramberg 379 Bürger einen Mietzuschuss, zehn mehr als 2017, und 16 einen Lastenzuschuss, zwei mehr als 2017. Auch Wohnungs- oder Hauseigentümer können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als Lastenzuschuss erhalten.