Am Freitag begann der Prozess gegen den Mann, der den Kämmerer der Stadt Schramberg mit einem Messer attackierte. Foto: Otto

Gericht berät über Antrag von Verteidigung. Angeklagter leidet laut vorläufiger Diagnose an paranoider Schizophrenie.

Schramberg/Rottweil - Blass und mit unsicherem Blick betritt der Angeklagte in Fußfesseln den Gerichtssaal: Am Freitagmorgen hat der Prozess gegen den 26-Jährigen begonnen, der den Kämmerer der Stadt Schramberg im März mit einem Messer niedergestochen haben soll.

Allerdings: Nach Verlesung der Anklageschrift beantragte die Verteidigung den Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Angeklagte leidet laut vorläufiger Diagnose an paranoider Schizophrenie. Durch eine öffentliche Verhandlung würden Umstände über seine Erkrankung und seinen persönlichen Lebensbereich bekannt, was schutzwürdige Interessen des Angeklagten verletze, argumentiert die Verteidigung.

Angeklagter sticht sofort zu

Laut Anklage hat der 26-Jährige am 20. März 2019 gegen 15.29 Uhr das Schramberger Rathaus betreten und eine Sprudelflasche mit voller Wucht gegen die Aufzugtür geworfen. Aufgeschreckt durch den Lärm betrat der Kämmerer die Vorhalle und fragte, was denn los sei. Der Angeklagte habe geantwortet: "Am besten rufen sie gleich die Polizei." Daraufhin habe der 26-Jährige dem Kämmerer mit voller Wucht ein 10,4 Zentimeter langes, schwarzes Butterfly-Messer von unten nach oben in den Oberkörper gerammt. Der zur Tatzeit 62-Jährige erlitt lebensgefährliche Verletzungen, unter anderem wurde die Achselarterie vollständig durchtrennt.

Der Angeklagte hat wohl im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus steht im Raum.

Auch der damalige Schramberger Oberbürgermeister Thomas Herzog und Angehörige des Opfers verfolgten den Prozessauftakt.

Richter: erhöhtes öffentliches Interesse

Richter Koch verkündete nach längerer Beratung den Beschluss, dass die Öffentlichkeit während der Befragung des Angeklagten und seiner Eltern sowie während des psychiatrischen Sachverständigengutachtens ausgeschlossen wird.

Aufgrund der schwerwiegenden Erkrankung des Angeklagten bestehe ansonsten das Risiko einer Dekompensation. Möglich sei auch, dass der Angeklagte dann vielleicht gar keine Angaben machen will.

Andererseits sei der Fall von erhöhtem öffentlichem Interesse, da er sich mit dem Tatort im Schramberger Rathaus im öffentlichen Raum abgespielt habe und eine Person in öffentlichem Amt betroffen sei, weshalb der Rest der Verhandlung öffentlich erfolge.

Die Frau des Opfers zeigte sich im Gespräch mit dem Schwarzwälder Boten enttäuscht über den teilweisen Ausschluss der Öffentlichkeit. Gerade die Angaben des mutmaßlichen Täters und das psychiatrische Gutachten wären für die Angehörigen wichtig gewesen, um das Geschehene besser verarbeiten und noch offene Fragen klären zu können, sagte sie.

Am Nachmittag sagen der Geschädigte sowie eine Mitarbeiterin des Rathauses aus.

Mehr über den Angriff auf den Kämmerer gibt es im Video: