Sie waren bereit, Fragen der Bürger zu beantworten (von links): Gottfried Hage, Andreas Krause, Claudia Niebel, Thomas Herzog, Klaus Köser und Michael Kammergruber. Foto: sb

Im Flächennutzungsplan werden weitere Anlagen ausgewiesen. Auf bestimmte Gebiete beschränkt.

Schramberg-Tennenbronn - Bei der frühzeitigen Bürgerbeteiligung in der Festhalle Tennenbronn stellte die Stadt Schramberg mögliche Flächen vor, in denen im Mittelbereich mit Wind Strom erzeugt werden könnte.

In der achten punktuellen Fortschreibung des Flächennutzungsplans sollen Gebiete zum Bau von Windkraftanlagen ausgewiesen werden, erklärte Michael Kammergruber von der Stadtverwaltung den Anlass für das Planungsverfahren. Nur so könnten die Gemeinden den Bau der privilegierten Anlagen auf von ihnen bestimmte Gebiete beschränken und einen Wildwuchs im Außenbereich vermeiden. Für das Auswahlverfahren der Flächen habe das Land Kriterien festgelegt, die Planer Gottfried Hage vorstellte. Generell müssten Windkraftanlagen für Natur und Landschaft verträglich gebaut werden nach entsprechenden gesetzlichen Vorgaben.

Um die Anlagen wirtschaftlich sinnvoll betreiben zu können, müsse der Wind in 100 Metern Höhe mit 5,3 Metern pro Sekunde wehen. Statt zahlreicher Einzelanlagen sollten sie in Windparks konzentriert werden und zum Schutz empfindlicher Landschaftsbilder unbelastete Gebiete vermeiden. Nach diesen Kriterien habe man in Absprache mit den Nachbargemeinden Hornberg, St. Georgen und Königsfeld Standorte an den Gemarkungsgrenzen ausgewählt.

Genehmigung voraussichtlich bis Mitte Juli

Im Bereich Kapfwald-Falken könnten drei Anlagen entstehen, ebenso auf der Falkenhöhe; auf der Benzebene in Reichenbach könnten neben den bestehenden zwei weitere Anlagen gebaut werden und am Windkapf noch drei. Am Brogen-Kohlwald in Königsfeld sei eine weitere Anlage bereits in Planung. Dagegen soll am Hummelbühl in Waldmössingen neben den vier laufenden Anlagen keine weitere Fläche ausgewiesen werden.

Im September sollen die Gemeinderäte und im Oktober der gemeinsame Ausschuss den Planungsentwurf mit den gewünschten Flächen beschließen, der dann im November für die Bürger offen gelegt wird.

Nach Beratung der Anregungen sollen die Gemeinderäte im Februar 2014 den Entwurf beschließen, so dass mit einer Genehmigung durch das Regierungspräsidium Freiburg bis Mitte Juli gerechnet werden könne.