Bei gelber Plakette ohne Nachrüstmöglichkeit gibt es Chancen

Von Stephan Wegner

Schramberg. Mit der Verschärfung der Umweltzone auf "Grün" stellt sich für einige Bürger vor allem auch aus dem Schramberger Umland die Frage, wie sie denn künftig zur Arbeit in die Talstadt kommen können.

Denn noch immer leisten gut erhaltene zehn- und zwölfjährige Dieselfahrzeuge ihren Dienst – und nicht alle sind nachrüstbar. Wer zwar nachrüsten kann – aber aus Kosten- und Rentabilitätsgründen nicht will – hat dabei Pech und wird vom Landratsamt in Rottweil wohl keine Ausnahmegenehmigung erhalten. Eine solche ist jedoch möglich, wenn mehrere Faktoren erfüllt sind. So muss das Fahrzeug vor dem 1. Januar 2010 auf den Antragsteller zugelassen sein, für den beantragten Fahrzweck darf kein weiteres auf ihn zugelassenes alternatives Fahrzeug zur Verfügung stehen – und die Nachrüstung darf technisch nicht möglich sein. Für letzteres ist eine Bescheinigung einer technischen Überwachungsorganisation erforderlich.

Zudem gelten "Besondere Voraussetzungen", die eine solche Ausnahmegenehmigung bedingen. Dazu gehören beispielsweise notwendige regelmäßige Arztbesuche (muss der Arzt bescheinigen), bei Firmen oder Handwerkern die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung von Fertigungs- und Produktionsprozessen, aber eben auch Schichtdienstleistende, die nicht auf den öffentlichen Verkehr ausweichen können. Auch hier ist ein Nachweis des Arbeitgebers erforderlich.

Eine besondere Voraussetzung können auch Einzelfahrten aus besonderen Anlässen sein, die es dann zu beantragen gilt. Mit einem Einkommens-/Steuernachweis soll vor allem bei Betrieben festgestellt werden, ob eine Neubeschaffung eines Fahrzeugs wirtschaftlich zumutbar ist, oder ob ein Härtefall vorliegt.

Eine Ausnahmegenehmigung kann für maximal ein Jahr erteilt werden und kostet beim Landkreis Rottweil für diese Zeit 45 Euro. Daran anschließend ist es allerdings möglich, einen weiteren Antrag zu stellen.

Wer ein Wohnmobil besitzt, das oft gar nicht auf "Grün" nachgerüstet werden kann, und in der Schramberger Talstadt seinen Abstellplatz hat, darf mit der kostenpflichtigen Ausnahmegenehmigung (30 Euro pro Jahr) zumindest in die Zone ein- und ausfahren. Diese Ausnahmegenehmigung wird nur für Fahrten zum oder vom privaten Abstellplatz oder öffentlichen Stellplatz erteilt, gilt allerdings nur für Schramberg und nicht für alle Umweltzonen Baden-Württembergs. Je nach Voraussetzung kann aber auch für das Wohnmobil falls es einziges Fahrzeug ist, eine weitergehende Ausnahmegenehmigung beispielsweise für Fahrten zum Arbeitsplatz erteilt werden.

Weitere Informationen: Kontaktstelle des Landratsamts Rottweil, Landratsamt Rottweil, Raum 116, Donnerstag, 8.30 – 11.30 Uhr und 14 bis 16.30 Uhr; im Rathaus Schramberg, Raum 1.01, Dienstag, 8.30 bis 11.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung sowie unter www.landratsamt-rottweil.de