Die Flüssigkeiten verunreinigten die Schiltach.   Archiv-Foto: Sum Foto: Schwarzwälder Bote

Mitarbeiter einer Malerfirma muss sich vor dem Amtsgericht Oberndorf verantworten

Mitarbeiter einer Malerfirma muss sich vor dem Amtsgericht Oberndorf verantworten

SchrambergGlimpflich kam vor dem Amtsgericht Oberndorf der Maler davon, der im vergangenen Sommer das Wasser der Schiltach bei der Kirche St. Maria verunreinigt hatte.

Weißer Ausfluss in die Schiltach an der Kirche St. Maria hatte am 27. Juli, einem Freitagnachmittag, für Aufregung gesorgt. Ein Passant hatte die Polizei und diese dann die Verwaltung alarmiert: Weiße Flüssigkeit floß direkt an der "Blauen Brücke" bei der Kirche in die Schiltach und legte sich als "weißer Schleier" auf das Wasser.

So berichtete es Karl Pröbstle, Umweltbeauftragter der Stadt, als Zeuge bei der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Oberndorf gegen den mutmaßlichen Verursacher. Quelle konnte nur das Regenabwassersystem am Burgweg sein. Der Verdacht richtete sich zunächst auf ein Gebäude am Burgweg, wo Putzarbeiten an der Fassade liefen. Pröbstle und Polizeibeamte kontrollierten alle Kanalschächte in dem Bereich: Beim verputzten Gebäude gab es keine Verunreinigung.

Fündig wurden sie hinter der Kirche St. Maria, deren Fassade saniert wurde: "Im Hofeinlauf fanden wir weiße Rückstände und Ablagerungen", berichtete Pröbstle. Ein Malerbetrieb aus der Region führte die Arbeiten an der Fassade aus. Den langjährigen Mitarbeiter N. des Unternehmens hatte die Polizei als Verursacher identifiziert. Da N. Widerspruch gegen den Strafbefehl von 1200 Euro eingereicht hatte, stand er jetzt vor Gericht. Sein Verteidiger war Rechtsanwalt Markus Kohler aus Schramberg.

Wieder einmal schaffte es Richter Wolfgang Heuer, aus den Einlassungen des Beschuldigten, den Aussagen von Pröbstle, der Polizeibeamten, einer Führungskraft des Malerbetriebs und eines Kollegen von N., der mit ihm an der Kirche gearbeitet hatte, Geschehen und Umstände herauszuarbeiten: N. und sein als Zeuge geladener Kollege hatten nach getaner Arbeit ihre Pinsel voller Farbe nicht in der Pinselreinigungsanlage des Betriebs, sondern vor Ort im Eimer mit Wasser gereinigt und die weiße Brühe in den Kanalschacht gekippt.

"Früher haben wir das immer so gemacht auf den Baustellen, erst seit dem Vorfall machen wir das anders", gestand auch V. als Zeuge. Noch einmal von der Baustelle zum Unternehmen zu fahren, koste Arbeitszeit und die Pinselreinigungsanlage wäre sowieso nicht brauchbar gewesen.

Pech war diesmal, dass der Kanalschacht nicht zur Kläranlage führte (wo so etwas auch nicht hin darf), sondern direkt in die Schiltach, und damit sichtbar wurde. Die Befragung der Führungskraft des Betriebs ergab: Dieser wusste nicht, ob N. jemals instruiert wurden, wie mit dem Abwasser umzugehen sei.

Nicht ganz zufrieden war Heuer mit den Nachermittlungen, die ein für Umweltdelikte zuständiger Polizeibeamter angestellt hatte. Dieser hatte sich mit einem Datenblatt des Malerbetriebs über die Gefahrenklasse des verwendeten Stoffs zufrieden gegeben, obwohl der Betrieb potenziell schadenersatzpflichtig ist. Er hatte danach nicht überprüft, ob die Angaben tatsächlich auf die weiße Flüssigkeit zutrafen. Die Wasserproben hatte er nicht analysieren, immerhin aber bei den Asservaten aufbewahren lassen.

"Dieser Umgang mit den Pinseln war bekannt, geduldet bis obenhin, man hat es so über Jahre gemacht. Jetzt ist es aufgefallen und die beiden, die vor Ort waren, müssen es ausbaden", fasste Heuer zusammen. Dass man große Leute laufen lasse und die kleinen hänge, gefalle ihm nicht. Müsste nicht eher die zuständige Aufsichtsperson des Unternehmens hier sitzen, fragte Heuer rhetorisch.

N. sei geständig gewesen und nicht vorbestraft. Mit Zustimmung des Staatsanwalt stellte Heuer deshalb das Verfahren gegen N. nach Zahlung einer Geldbuße von 500 Euro für das Jugend- und Kinderbüro Schramberg ein. N. ist damit nicht vorbestraft. Die 500 Euro teilt er sich mit seinem Kollegen, der nicht angeklagt war, aber das Wasser mit verunreinigt hatte.

Der Aufwand für die Reinigung des Kanalsystems nach dem Umweltschaden lag bei circa 600 Euro. Die kann Pröbstle jetzt nach dem Verfahren dem Malerbetrieb in Rechnung stellen.