Versicherungsexperte mit Erfahrung: Joachim Fink Foto: Privat

Glasfenster bei Gärtnerei Längle zerstört. Versicherungsexperte Joachim Fink gibt Tipps bei Unwetterschäden.

Schramberg - Als das Telefon von Norbert Längle am Dienstagnachmittag klingelte, ahnte er nichts Gutes. Und der Pächter der Gärtnerei auf dem Sulgen behielt recht: Während seines Außer-Haus-Termins zerstörten zwei kurz aufeinander folgende Hagelfälle zahlreiche Fenster – insgesamt 250 – seiner neun Gewächshäuser. Große Schäden richteten die teils tennisballgroßen Eiskörner auch auf der Freifläche an, auf denen Längle Blumen und Gemüse anbaut.

Als Gärtner zählt Längle, ebenso wie Landwirte und Winzer, zu den Risikogruppen, denen zerstörerischer Hagel mitunter die Existenzgrundlage vernichten kann. Erst kürzlich habe er einem Gärtner-Kollegen in der Nähe von Reutlingen geholfen, bei dem der Hagel "alles zerstört" habe. Kein Grund zur Verzweiflung seien die Schäden an seiner Gärtnerei, die Versicherung übernehme die Schäden an den Gewächshäusern, nicht aber die auf den 600 Quadratmetern Freifläche, für die er keine Versicherung abgeschlossen habe.

Es ist das zweite folgenreiche Unwetter im Raum Schramberg innerhalb kürzester Zeit. Über 1000 Hagelschäden wurden infolge des Unwetters vom 28. Juli allein einem Makler gemeldet , knapp 500 Schadensmeldungen folgten nach dem Unwetter am Dienstag.

Wie man sich im Schadensfall richtig verhält und welche Versicherung zahlt, erklärt Versicherungsmakler Joachim Fink im Gespräch mit unserer Zeitung.

Welche Versicherung zahlt im Schadensfall?

Die sogenannte verbundene Wohngebäudeversicherung kommt für Hagelschäden am Haus auf, zum Beispiel bei zerschlagenen Rollläden, beschädigten Fenstern oder Dachziegeln. Das Risiko Sturm/Hagel sollte mitversichert sein. Schäden an Gärten oder Grundstücksbestandteilen wie Gartenhäusern sind nicht automatisch mitversichert. Aufräumkosten, zum Beispiel für durch Sturm entwurzelte oder geknickte Bäume auf dem Versicherungsgrundstück sind auch nicht immer mitversichert.

Wie versichert man Autos und Immobilien richtig ab?

Die Hausratversicherung bezahlt die Wiederbeschaffungskosten zum Neuwert, wenn der Hagel das Mobiliar beschädigt oder zerstört hat, beispielsweise, wenn der Hagel erst das Dachfenster und dann das darunter stehende Bett zerstört wurden. Meist fallen Hagelkörner mit solcher Wucht auf ein Auto, dass sie Dellen hinterlassen, auch zerschlagen Autoscheiben sind keine Seltenheit. Diese Schäden bezahlt die Kfz-Teilkaskoversicherung abzüglich eines eventuell vereinbarten Selbstbehalts. Die Teilkaskoversicherung kann separat abgeschlossen werden oder ist in der Vollkaskoversicherung enthalten – hier ist für Versicherungsnehmer wichtig, dass der Schadenfreiheitsrabatt der Vollkaskoversicherung bei Hagelschäden nicht belastet wird.

Was ist zu tun im Schadensfall?

Als Versicherungsnehmer hat man als sogenannte Obliegenheit den Schaden so gering wie möglich zu halten. So sollte eine beschädigte Fahrzeug- oder Fensterscheibe abgedichtet werden. Kann sich der Versicherungsnehmer, aus welchen Gründen auch immer, nicht um die Organisation der Schadens-Beseitigung kümmern, ist es gut, wenn ein erfahrener Versicherungsmakler zur Seite steht. Ich rate den Geschädigten, schnellstmöglich ihren Versicherungsmakler zu informieren. Wer noch kein Kunde ist, kann dies jederzeit nachholen.

Was sollte man im Schadensfall alles zur Hand haben?

Auf jeden Fall Versicherungsnummer und Versicherungsgesellschaft. Es sollte beantwortet werden können, was in welchen Umfang beschädigt ist, auch Fotos vom Schaden sind hilfreich.