Auch die Grillstelle am Schwabenhof darf derzeit aufgrund der Waldbrandgefahr nicht genutzt werden. (Archivfoto) Foto: Ziechaus

Waldböden wegen längerer Trockenphase und geringem Niederschlag ausgetrocknet. Schilder angebracht.

Schramberg - Das Forstamt des Landratsamts Rottweil untersagt laut Mitteilung der Stadtverwaltung Schramberg aufgrund des vorhergesagten heißen Wetters und der bereits ausgetrockneten Böden ab sofort das Feuer machen auf offiziellen Feuerstellen innerhalb des Waldes und auch bis 100 Meter vom Wald entfernt.

In dieser Woche werden wieder Temperaturen von mehr als 30 Grad erwartet. Durch die längere Trockenphase und vor allem durch den bis jetzt geringen Niederschlag sind die Waldböden ausgetrocknet. Deshalb wird sich die Waldbrandgefahr bis Ende der Woche wieder verschärfen, einzelne Gewitter führen nur zu örtlicher Entlastung.

Die Stadtverwaltung sperrt alle öffentlichen Grillstellen bis auf Weiteres. Dies sind die beiden Grillstellen am Berneckstrand, die Grillstellen am Schlosshof, am Schwabenhof, im Raustein, in Waldmössingen die Grillstelle am Römerkastell und am Abenteuerspielplatz, am Jupa-Grillplatz, am Grillplatz beim Flugplatz sowie in Tennenbronn die Grillstelle am Dorfweiher. Eine entsprechende Beschilderung wird derzeit angebracht.

Fahrlässigkeit oft das Problem

Waldbrände vernichten landesweit alljährlich wertvolle Waldflächen. Dabei werden die Lebensräume für viele im Wald lebende Insekten, Vögel und Pflanzen auf Jahre hinaus zerstört und enorme Schäden im Bereich des Boden- und Wasserschutzes verursacht. Die Waldbesitzer erleiden empfindliche Sachschäden mit erheblichen Kosten für die Wiederaufforstung. Über die Hälfte der Waldbrände entstehen durch Fahrlässigkeit beim Umgang mit Feuer im Wald oder in der Nähe von Wald. Waldbrände sind also durchaus ein vermeidbares Übel.

Das Forstamt Rottweil weist ebenfalls darauf hin, dass das Verbrennen von Reisig und Ästen im Rahmen der Borkenkäferbekämpfung aufgrund der Trockenheit zu vermeiden ist. Generell darf Reisig nur bei nasser Witterung durchgeführt werden und ist bei der Ortspolizeibehörde, der zuständigen Polizeidienststelle und bei der integrierten Leitstelle Rottweil (Feuerleitstelle, Telefon 0741/ 94 29 94 90) rechtzeitig vorher anzumelden. Im Brandfall sind die Feuerwehr (112) und das Forstamt (Telefon 0741/ 24 45 10) zu informieren.