Landesregierung sieht keine Chance auf Priorität. Dafür ist Talstadt als Umweltzone möglich.

Schramberg - "Eine Umweltzone führt nicht kurzfristig zu einer Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte, aber sie trägt dazu bei, den Zeitraum der Grenzwertüberschreitung zu verkürzen". Sie werde deshalb von der Landesregierung grundsätzlich befürwortet. Keine Chancen gibt Stuttgart allerdings der trügerischen Hoffnung, die Talstadtumfahrung könnte demnächst in der Prioritätenliste des Bundes wieder ganz oben auftauchen.

 

Staatssekretärin Gisela Splett beantwortete jetzt für das Verkehrsministerium Baden-Württemberg eine kleine Anfrage der beiden SPD-Landtagsabgeordneten Rita Haller-Haid und Hans-Martin Haller zu den geplanten Maßnahmen gegen die Verkehrsbelastung in Schramberg.

Die beiden Politiker hatten im November über den Landtagspräsidenten Guido Wolf anfragen lassen, wie die Landesregierung die Auffassung des Schramberger Gemeinderats bewerte, der die vom Regierungspräsidium Freiburg beabsichtigte Ausweisung einer Umweltzone für die gesamte Talstadt als ungeeignet, unverhältnismäßig und gar schädlich für die Belange von Wirtschaft, Handel und Tourismus ablehnt. Außerdem wollten Haller-Haid und Haller wissen, welche Priorität die Landesregierung der Talstadt-Umfahrung als eine sachgerechte Maßnahme zur innerörtlichen Entlastung einräume.

Rangfolge bis Ende März festlegen

Für künftige Neubauten im Bundesverkehrswegeplan erstelle das Verkehrsministerium derzeit eine landesweite Prioritätenliste. Darin werden, laut Auskunft von Splett im ersten Schritt alle bereits planfestgestellten Maßnahmen des vordringlichen Bedarfs berücksichtigt. Im zweiten Schritt werden die übrigen Maßnahmen des vordringlichen Bedarfs eingeordnet. Für künftige Landesstraßen-Projekte werde auf Grundlage des Generalverkehrsplanes 2010 ein Maßnahmenkatalog erstellt. Welche Vorhaben darin aufgenommen werden, ergebe sich aus einer weiteren Einstufung.

Vorgesehen sei, die Rangfolge der baureifen Bundesfernstraßen bis Ende März festzulegen, die der Landesstraßen bis zur Jahresmitte 2012. Erst wenn die Prioritätenliste mit dem vordringlichen Bedarf im Bundesverkehrswegeplan und der Maßnahmenkatalog zum Generalverkehrsplan 2010 vorliege, sei es nach Mitteilung des Ministeriums möglich, eine Aussage zur Bedeutung von Ortsumfahrungen im Landkreis Rottweil zu treffen.

In Baden-Württemberg, so Splett weiter, seien derzeit in 23 Luftreinhalteplänen Umweltzonen als wirksame verkehrliche Maßnahmen festgeschrieben. Der Effekt lasse sich vor allem an der Abnahme des Rußausstoßes von Dieselfahrzeugen nachweisen. Gleichzeitig sei aber aufgrund der ungünstigen Austauschverhältnisse ein höherer Feinstaub-Wert gemessen worden. Diese gegenläufige Tendenz verdeutliche jedoch die Wirksamkeit der verkehrlichen Maßnahmen. Eine Modernisierung des Fahrzeugbestands im Umfeld von Umweltzonen werde auch noch die Stickstoffoxid-Belastung reduzieren.

Umfahrung nur nachrangig

Insgesamt stuft die Landesregierung Umweltzonen als wirksam und verhältnismäßig zur schrittweisen Verbesserung der Luftqualität ein. Das mehrstufige Konzept sei Ergebnis sorgfältiger Abwägung zwischen den Interessen des Gesundheitsschutzes sowie sozialer und wirtschaftlicher Aspekten. Zur Erarbeitung des Luftreinhalteplans für Schramberg sei ein Gutachten in Auftrag gegeben worden, das negative Einwirkungen von außen und den eigenen Schadstoffausstoß voraussage. Das Gutachten komme zu dem Ergebnis, dass der Stickoxid-Jahresgrenzwert eingehalten werde, sobald die befristete Ausnahme für den Lkw-Lieferverkehr wegfalle. Der Landesregierung seien keine Fälle bekannt, in denen eine Umweltzone zur nennenswerten Verkehrsverlagerung auf umliegende Straßen geführt habe. Für Schramberg werde aber derzeit geprüft, ob sich das befürchtete Ausweichen, vor allem des Schwerverkehrs, auf ungeeignete Straßen berechnen lasse. Eine Entscheidung über die Umweltzone erfolge anschließend auch im Blick auf eventuelle Ausgleichsmaßnahmen.

Die Talstadtumfahrung rangiere im derzeitigen Bundesverkehrswegeplan nur nachrangig im weiteren Bedarf mit Planungsrecht. Daher werde das Projekt auch nicht in die Prioritätenliste künftiger Bundesfernstraßenprojekte in Baden-Württemberg aufgenommen, endet Spletts Antwort.