Ein Idyll hoch über der Talstadt will gehegt sein. Folglich ist auf der Hohenschramberg übers Jahr wenig Action angesagt. Foto: Stadt Schramberg

Wer die Hohenschramberg buchen will muss sich an strenge Naturschutzregeln halten.

Schramberg - Die Burgruine Hohenschramberg inmitten eines Natura-2000-Schutzgebiets ist als Naherholungsziel beliebt. Sie ist aber einem besonderen Schutzkatalog unterstellt, der bis auf wenige Ausnahmen viele kreative Nutzer-Ideen nicht erlaubt.

Gestattet war dafür am vergangenen Samstag ausnahmsweise wieder einmal eine Hochzeitsfeier im besonderen Ambiente des Burg-Innenhofs. Ein junges Ehepaar aus Schramberg, das sich offenbar auf der Burg kennengelernt hatte, inzwischen aber im Dreiländereck an der Schweizer Grenze wohnt, wollte seinen Hochzeitsgästen unbedingt in der alten Heimat ein besonderes Erlebnis bieten.

"Betreten der Baustelle verboten": Wanderer am Schlossberg hatten zum Wochenende hin die Vorbereitungen der Hochzeitsfeier bemerkt, und sich teilweise auch darüber gewundert, dass die Zugänge zum Burginnern durch Hinweisschilder und Abschrankungen versperrt waren.

Doch in diesem Fall spielte auch die Stadtverwaltung Schramberg als zuständige Behörde gerne mit, weil alle vereinbarten Vorschriften umgesetzt und auch eingehalten wurden. Und das Rathaus bringt durchaus auch Verständnis dafür auf, dass die Mieter auf der Burg beim aufwändigen Festaufbau nicht unbedingt von fremdem Passanten gestört werden wollen. Von den besagten Vorschriften, die festlegen, was im Dunstkreis der Hohenschramberg erlaubt ist, und was nicht, gibt es jedenfalls eine ganze Menge.

Nicht mehr als drei Freiluft-Veranstaltungen pro Jahr

In einer vierseitigen Entscheidungshilfe sind seit 2004 die Nutzungsmöglichkeiten des Schlossbergs und deren Auswirkungen auf die natürliche Umgebung festgelegt. Unterteilt sind alle nur erdenklichen Freizeitaktivitäten am Schlossberg in Risikostufen zwischen eins und fünf, also von unbedenklich bis nicht genehmigungsfähig und damit generell untersagt. Anträge von potenziellen Mietern der alten Gemäuer werden beim Bürgerservice bearbeitet und in Absprache mit den zuständigen Fachämtern genehmigt, erklärt Ingrid Rebmann von der Abteilung Kultur, Stadtmarketing und Tourismus. Im Rathaus, so ergänzt sie, orientiere man sich im übrigen an der Faustregel, möglichst nicht mehr als drei Freiluft-Veranstaltungen pro Jahr zuzulassen.

Die Grundsätze zur Nutzung der Burgruine hat die Stadt Schramberg freilich nicht selbstherrlich für sich ganz alleine aufgestellt, sondern auch mit dem Landratsamt als Untere Naturschutzbehörde abstimmen müssen. Und obendrein gehört der Schlossberg zum erst kürzlich wieder aktualisierten "Natura-2000-Managementplan" des Regierungspräsidiums Freiburg im Mittleren Schwarzwald bei Hornberg und Schramberg. Während etwa am Moosenmättle und im Sulzbachtal der Landschaftsschutz im Vordergrund steht, ist der Schlossberg wegen seiner zahlreichen besonderen Vogelarten zum Schutzgebiet erklärt worden.

Solches gilt es bei eventuellen Veranstaltungen auf der Burg Hohenschramberg besonders zu berücksichtigen. Deshalb ist die Nutzung des Schlossbergs und Burggeländes für maximal 99 Personen ausgelegt, über die das Rathaus noch alleine entscheiden kann. Ab 100 Personen redet schon das Landratsamt ein Wörtchen mit. Im Maximalfall darf das Gelände um die Burg 500 Personen aufnehmen, doch dazu müsste schon Außergewöhnliches passieren.

Umwelt nicht mit lauter Musik und zu viel Schweinwerferlicht belasten

Wer die Hohenschramberg für sich buchen will, der muss beispielsweise einen Bustransfer in beide Richtungen organisierten, da oben nicht alles zugeparkt werden darf, der muss bei der Bewirtung Auflagen der Gaststättenverordnung erfüllen, an Wasser, Strom und Sanitäranlagen denken, und er darf die Umwelt nicht mit lauter Musik und zu viel Schweinwerferlicht belasten. Diese Maßgaben gelten für die Sommer- und Herbstmonate ab Juli bis September/Oktober. In den Monaten Mai und Juni geht auf der Burg sowieso nichts, weil dann die Vogelbrut am Schlossberg noch nicht gestört werden darf.

Dass man nicht zu den Großkopfeten oder besonders Privilegierten gehören muss, wenn man auf der Burg gediegen feiern will, das weiß auch Karl Pröbstle in doppelter Hinsicht als Verwaltungsfachmann in Naturschutzfragen und Vereinsvorstand zu bestätigen. Pröbstle erinnert daran, dass beispielsweise im vorgegebenen Rahmen immer noch Konzerte im Burghof erlaubt seien. Ähnliches hat beispielsweise schon die Chorgemeinschaft "Frohsinn" praktiziert, auch das Schwarzwald-Musikfestival wollte schon auf Hohenschramberg gastieren, musste seinerzeit aber wetterbedingt einen Rückzieher machen.

Ein gemeinnütziger Verein, so schränkt Pröbstle ein, müsse sich heutzutage zudem gut überlegen, ob er angesichts der geltenden Richtlinien dazu in der Lage sei, eine aufwändige Infrastruktur bei einer zeitlich begrenzte Konzertveranstaltung für einen überschaubaren Zuhörerkreis vorzuhalten.

Früher, so sinniert Pröbstle, habe man auf der Burg bei Gelegenheit einfach eher unbeschwert vor sich hin gefeiert. Das sei angesichts der verschärften Vorschriften des Naturschutzes heute so nicht mehr vorstellbar.