Sulgener Bürger ist verärgert über die frühere Fälligkeit der Abfallgebühren.

Schramberg-Sulgen - Zwei Kalendertage sind es, die das Fass für Rudolf Meißner zum Überlaufen bringen. Für den Sulgener stinkt die Vorverlegung des Fälligkeitstermins der Abfallgebühren vom 16. Februar auf den 14. Februar in diesem Jahr buchstäblich zum Himmel.

Er sieht darin einen schleichenden Trend zum immer früheren Einzug der Müllgebühren. Der Landkreis könne sich damit "durch die Hintertür ein kostenloses Darlehen" auf Kosten der Bürger und somit einen "erheblichen finanziellen Vorteil" verschaffen – so sieht zumindest Rudolf Meißner die Sache.

Im Jahr 2011 sei die Gebühr zum 1. April fällig gewesen, ein Datum mit dem Meißner hatte leben können. 2012 war die Gebühr am 16. Februar fällig, dieses Jahr ist es der 14. Februar. "Wo soll das noch hinführen", moniert Meißner. Er befürchtet, dass der Landkreis die Fälligkeitstermine für die Abfallgebühren immer weiter nach vorne verlegt. Irgendwann, so Meißner, müsse man dann am 1. Januar schon bezahlen, "dabei muss man zum Jahresbeginn sowieso immer schon so viele Jahresbeträge bezahlen".

Schriftlich hat sich Rudolf Meißnerbei der Abfallwirtschaft für den Landkreis Rottweil beschwert und eine Antwort erhalten, die ihn nicht zufriedener stimmt.

Über die Abfallwirtschaftssatzung, in der die Gebühren, aber auch der Fälligkeitstermin festgelegt seien, so heißt es in dem an ihn zurückgegangenen Schreiben, entscheide der Kreistag. Zudem sei die Vermutung Meißners, der Landkreis verschaffe sich hinterrücks ein zinsloses Darlehen, nicht richtig. Für die Bewirtschaftung der Abfallgebühren sei der Eigenbetrieb "Abwasserwirtschaft Landkreis Rottweil" zuständig, der insofern unabhängig vom Landkreis sei.

Die Abfallgebühren würden "ausschließlich für die Zwecke der Abfallentsorgung verwendet". Darlehen des Eigenbetriebs an den Landkreis müssten daher auch angemessen verzinst werden. Dabei würden die Zinsen für die im Voraus entrichteten Gebühren den Gebührenzahlern nicht vorenthalten, sondern "selbstverständlich in die Gebührenkalkulation miteinbezogen".

Würde man den nach Meißners Argumentation gerechteren Fälligkeitstermin später im Jahr legen, so heißt es weiter im Brief des Landratsamtes, müsste man zur Bezahlung des Entsorgungsunternehmens für die Dauer eines halben Jahres einen Kredit aufnehmen. "Hierfür müsste der Gebührenzahler höhere Zinsen bezahlen als er bei einer privaten Geldanlage für diesen Zeitraum erhalten würde." Letztendlich, so schreibt das Amt, sei ein möglichst früher Fälligkeitstermin also wirtschaftlicher und wirke sich für die Nutzer gebührenreduzierend aus.

"Diese Antwort", so Rudolf Meißner, "lässt mir die Haare zu Berge stehen". Er ist mit der Erklärung nach wie vor nicht zufrieden und fühlt sich in seiner Annahme nur weiter bestärkt. Das Angebot, sich vor Ort im Landratsamt den Wirtschaftsplan und die Gebührenkalkulation noch einmal genau erläutern zu lassen, will er nicht annehmen. "Nö", sagt er, mit denen rede er nicht. "Aber man muss sich auch nicht alles immer einfach so gefallen lassen."