Ein Rentner aus Schramberg ist vor dem Sozialgericht gescheitert. Foto: Hoppe

Mann macht psychische Probleme geltend und scheitert: Sozialgericht sieht Klage als nicht ausreichend begründet.

Rottweil/Schramberg - Die Klage eines Schrambergers gegen die Deutsche Rentenversicherung wurde jetzt abgelehnt. Der Mann klagte vor dem Sozialgericht Reutlingen, das in Rottweil verhandelt hat.

Der Mann begründete seine Klage so: Wegen einer Arthrose schmerzten seine Gelenke, Probleme mit der Hüfte machten ihm zusätzlich das Leben schwer, daher sei auch seine Psyche am Boden. Deswegen hatte der Mann eine Kur beantragt, die die Rentenversicherung jedoch ablehnte. Die Klage des Mannes sah das Sozialgericht als nicht ausreichend begründet. Bereits vor einem Jahr nahm der Mann wegen seiner orthopädischen und psychischen Beschwerden an einer Kur teil.

Der Schramberger schilderte dem Gericht seine Situation: Schon morgens beim Aufstehen täte ihm alles weh, auf der Arbeit müsse er schwere Wägen mit Metallen ziehen.

Zwei neurologische Gutachten kommen jedoch zu einem anderen Ergebnis. Diese gehen davon aus, dass der Kläger in der Lage sei, voll arbeiten zu können. Die Richterin urteilte, dass in seinem Fall Kuren nicht geeignet seien und riet dem Kläger, sich ambulant behandeln zu lassen.

Dann solle er abwarten, wie sich sein Gesundheitszustand entwickle, zumal sich seine Arbeitsbedingungen wegen einer Elternzeitvertretung verbessert hätten.

Sollten sich seine orthopädischen Beschwerden im Zuge der ambulanten Behandlung nicht bessern, könne er immer noch einen Antrag auf eine Kur stellen, in dem seine orthopädischen Beschwerden im Vordergrund stünden, so die Richterin.