Immer wieder Beschwerden verschiedenster Art gibt es auch beim Freizeitgelände in Waldmössingen. Foto: Herzog

Vollzugsdienst soll so Ordnung herzustellen und Bußgelder verhängen. Ortschaftsrat dafür.

Schramberg-Waldmössingen - Die Polizeiverordnung der Stadt wird in einigen Paragrafen neu gefasst. Damit sollen künftig Polizei und Vollzugsdienst der Stadt mehr Möglichkeiten haben, die Ordnung wiederherzustellen und Bußgelder zu verhängen.

Wie Fachbereichsleiter Recht und Sicherheit Matthias Rehfuß in der Sitzung des Ortschaftsrats am Montag erläuterte, stamme die Polizeiverordnung (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung) der Stadt aus dem Jahr 1999 und sei zuletzt im Dezember 2004 überarbeitet worden. In der Zwischenzeit hätten sich die rechtlichen Vorschriften in einigen Bereichen geändert. Auch die Gesellschaft entwickle sich weiter, weshalb die Aktualität der Verordnung zwingend notwendig sei. Es werde das Ziel verfolgt, einen Zustand herzustellen, der der aktuellen Gesetzeslage entspreche.

Auf die Anfrage von Ortschaftsrat Roland Weißer, wie das Grillen beim Freizeitgelände Weiherwasen künftig geregelt werde, sagte Rehfuß: "Es muss angegeben werden, von wann bis wann das erlaubt ist. Bis Frühjahr 2020 werden wir das umgesetzt haben. Bis dahin bitte ich um Nachsicht, nichts Näheres berichten zu können."

German Notheis ist skeptisch

Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr ergänzte, die Stadtverwaltung sei in Zusammenarbeit mit dem Polizeirevier gerade dabei, Wochen- end-Ereignisse zu überprüfen und einen Maßnahmenkatalog zu erstellen, um das Übel in den Griff zu bekommen. Die jetzige kalte Jahreszeit spiele der Stadt bei der Umsetzung in die Karten. Das Thema sei ihr aus dem Wahlkampf sehr geläufig. Ihr und Rehfuß sei es ein großes Anliegen, dort Abhilfe zu schaffen und sie hätten sich einiges zur Behebung überlegt, schilderte die Oberbürgermeisterin.

Rat German Notheis zeigte sich skeptisch. "Ich tue mich schwer, etwas zu beschließen, das hinterher nicht kontrolliert wird." Spätestens, so Rehfuß, im November könne er Konkreteres mitteilen. Nicht nur die Polizei habe die Pflicht zu kontrollieren, sondern auch der Vollzugsdienst der Stadt müsse auf Tour gehen, auch am Wochenende.

In der aktuellen Polizeiverordnung sind eine Paragrafen nicht geregelt

In der bisherigen Polizeiverordnung seien einige Paragrafen nicht geregelt gewesen, weshalb der Vollzugsdienst nicht habe tätig werden können, berichtete der Fachbereichsleiter. Nach der neuen Verordnung ist künftig der Konsum von Alkoholika und Tabak auf Spielplätzen ebenso verboten wie das Wegwerfen oder Ablagern von Gegenständen. Auch kann geahndet werden, wenn jemand mit seinem Kraft- oder Motorrad in einer die Allgemeinheit belästigenden Art und Weise posiert. Künftig gebe es nicht nur ein Tauben-, sondern auch ein Entenfütterungsverbot.

Zum Schutz von Grün- und Erholungsanlagen gehörten bald auch Verkehrsgrünanlagen und allgemein zugängliche Kinderspielplätze. Andererseits dürfen Haus- und Gartenarbeiten künftig von 7 Uhr bis 20 Uhr erledigt werden. Die bisherige Mittagsruhe von 12 Uhr bis 13.30 Uhr entfällt. Und Kinderlärm ist kein Lärm mehr im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs. "Wir werden eine neue Polizeiverordnung haben, mit der wir konkret Bußgelder aussprechen können", zeigte sich Rehfuß zufrieden. Die Zustimmung des Ortschaftsrats zur neuen Polizeiverordnung erfolgte einstimmig. Diese gilt als Empfehlungsbeschluss für den Technik- und Umweltausschuss und den Gemeinderat, die am 17. und 24. Oktober tagen.