Dummer Bär: Denn mit solchen Kostümen dürfen Narren nicht hinters Steuer. Foto: obs/TÜV Rheinland AG/Heiko Stahl

Nachgefragt: Wie närrisch darf es im Straßenverkehr zugehen? Revierleiter Jürgen Lederer klärt auf.

Schramberg - Derzeit sind sie wieder unterwegs: Laufende Senftuben, tanzende Affen oder auch Narren, die sich mit Gruselmasken verkleiden. Allerdings: Wer sich hinters Steuer setzt, sollte dies unmaskiert tun. Autofahrer dürfen nämlich keine Augenklappen oder Masken während der Fahrt tragen. Sonst steigt das Unfallrisiko, warnt nicht nur der Tüv. Demnach sollten Narren ihr Kostüm erst nach der Autofahrt anziehen.

Ein Kostüm darf Sicht, Bewegung und Gehör des Autofahrers nicht behindern. Je nach Schwere und Art des Verstoßes kann die Polizei den Fahrer verwarnen oder ein Bußgeld verhängen.

Wie närrisch darf’s hinterm Steuer zugehen? Wir fragten Revierleiter Jürgen Lederer.

Muss das Gesicht völlig frei sein? Wie viel Maske ist erlaubt?

§ 23, Absatz 4, der Straßenverkehrsordnung regelt, dass Fahrzeugführer ihr Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken dürfen, dass sie nicht mehr erkennbar sind.

Mit welchem Bußgeld muss der Verkehrsteilnehmer rechnen, wenn er sich nicht dran hält?

60 Euro.

Wie verhält es sich, wenn die Kostüme der Mitfahrer den Fahrer einschränken? Kann in solchen Fällen auch ein Bußgeld verhängt werden?

Auch Kostüme der Mitfahrer dürfen den Fahrzeuglenker nicht behindern oder einschränken. Die Verantwortung hierfür liegt beim Fahrzeugführer. Verstöße sind bußgeldbewehrt.

Können Sie ein Beispiel nennen, wann die Verkehrssicherheit durch die Besatzung gefährdet ist?

Beispielsweise wenn sich mehr Personen als zugelassen im Fahrzeug befinden oder mitgeführte Gegenstände im Fahrzeug (Kostüme) die Sicht des Fahrers einschränken.

Damit die Freude an der Fasnet nicht beeinträchtigt wird, sollten Verkehrsteilnehmer stets "nüchtern" bleiben, so Lederer. Auch in diesem Jahr werde die Polizei vermehrt Verkehrskontrollen durchführen. "Ich appelliere deshalb eindringlich an alle Fahrzeugführer: Hände weg vom Alkohol. Schreckliche Verkehrsunfälle, die häufig unter Alkoholeinwirkung verursacht werden, möchte niemand. Seien Sie also in dieser Hinsicht konsequent. Schließlich besteht die Möglichkeit, Fahrgemeinschaften zu bilden oder ÖPNV und Taxen zu nutzen." Und als engagierter Revierleiter in der Fasnetshochburg Schramberg ergänzt er: "Ich wünsche allen Schrambergern eine ›glückselige Fasnet‹."