Wurden im Mai noch Probebohrungen vorgenommen, kann Mitte Juni der Bagger anrücken. Foto: Fritsche

Urteilsbegründung liegt vor und sieht Prägung des Grundstücks durch Firma Carl Haas.

Schramberg - Die Vorbereitungen für die Bauarbeiten auf dem ehemaligen Carl-Haas-Gelände in der Schramberger Innenstadt liegen in den letzten Zügen. Mit dem Bau des dort geplanten Medzentrums wird in der zweiten Junihälfte begonnen, teilen die Projektverantwortlichen von Medzentrum mit. Inzwischen haben auch jene Anwohner, die gerichtlich gegen die Baugenehmigung vorgegangen waren, ihre Widersprüche zurückgenommen.

Der offizielle Spatenstich ist für den 19. Juni angesetzt. Etwa in diesem Zeitraum beginnen die Baggerarbeiten für die geplante Tiefgarage. In den Bau und die Ausstattung des gut 3500 Quadratmeter großen Ärztehauses fließen rund elf Millionen Euro. Fertig gestellt werden soll es bis Ende September 2018.

Indes sind alle juristischen Hürden aus dem Weg geräumt. Am 29. März hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim den Antrag einiger Anwohner abgelehnt, die Widerspruch gegen die Baugenehmigung für das Medzentrum eingelegt hatten (wir berichteten). In der Urteilsbegründung, die den Medzentrum-Projektverantwortlichen inzwischen vorliegt, heißt es, der Widerspruch der Beschwerdeführer sei unbegründet gewesen. Das Verwaltungsgericht (VG) Freiburg, das den Anwohnern in erster Instanz zunächst Recht gegeben hatte, habe "dem privaten Interesse der Antragsteller (…) zu Unrecht Vorrang vor dem besonderen öffentlichen Interesse der Stadt Schramberg und dem privaten Interesse der Bauherren, von der kraft Gesetzes sofort vollziehbaren Baugenehmigung sofort Gebrauch machen zu dürfen, eingeräumt."

Das VG Freiburg war zunächst der Argumentation gefolgt, dass das betroffene Gelände in der Schramberger Innenstadt als reines Wohngebiet einzustufen sei. In einem solchen wäre eine gewerbliche Nutzung, wie sie ein Ärztehaus vorsieht, nicht zulässig. Als Gegenargument führte der VGH nun an, dass die vorherige gewerbliche Nutzung auf dem Baugrundstück auch jetzt, nach dem Abriss der Firma Carl Haas, noch prägend sei. Damit könne das Gebiet nicht als reines Wohngebiet eingestuft werden. Zudem sei ohne Weiteres die ganze Zeit damit zu rechnen gewesen, dass das Grundstück erneut bebaut und wieder einer gewerblichen Nutzung zugeführt wird.

Anwohner nehmen Widersprüche zurück

Auch mit einem "rücksichtslosen Einwirken" auf die Grundstücke der Beschwerdeführer sei nicht zu rechnen, so der VGH: Die maßgebliche Schwelle einer "erdrückenden" oder "einmauernden" Wirkung durch das geplante Gebäude dürfte nicht erreicht sein. Zudem sei durch die geplante Nutzung keine unzumutbare Lärmentwicklung zu erwarten. Zwar sei damit zu rechnen, dass durch das Ärztehaus mehr Verkehr entstünde, aber auch dieses Argument entkräftete der VGH: "Bei lebensnaher Betrachtung dürfte davon auszugehen sein, dass auch die frühere gewerbliche Nutzung einigen An- und Abfahrtsverkehr verursacht hat", heißt es in der Beschlussbegründung. Der Beschluss des VGH ist nicht anfechtbar.

Inzwischen haben die Beschwerdeführer reagiert und ihre Widersprüche gegen die von der Stadt erteilte Baugenehmigung zurückgenommen. Die Baugenehmigung sei also bestandskräftig, so die Projektverantwortlichen.