Kommunales: Beauftragte Firma stellt dem Ortschaftsrat die Neukalkulation von Verwaltungsgebühren vor / Wenig Begeisterung

Schramberg-Waldmössingen (lh). Wenig begeistern konnte sich der Ortschaftsrat für die der vorgestellte Neukalkulation von Verwaltungsgebühren. Mit zwei Ja-, einer Neinstimme und sieben Enthaltungen gab es nur eine knappe Mehrheit dafür.

Nach Auskunft von Peter Weisser, Fachbereichsleiter Recht und Sicherheit, ist die Verwaltung im Jahr 2016 vom Gemeinderat beauftragt worden, ein Haushaltskonsolidierungskonzept zu erstellen, um strukturelle Verbesserungen zu erzielen. Es habe der Wunsch bestanden, von den zahlreichen Rahmengebühren wegzukommen und genauere Gebühren durch eine Kostenkalkulation zu ermitteln. Hierfür sei das Unternehmen Heyder und Partner aus Tübingen beauftragt worden.

Wie deren Vertreter Norbert Kranz erläuterte, koste behördliches Verlangen immer Geld. Verwaltungsgebühren müssten kostendeckend kalkuliert und etwa alle fünf bis zehn Jahre oder wenn eine neue Leistung angeboten wird, nachkalkuliert werden. Künftig werde nach Festbetragsgebühr (wiederholende Tätigkeiten wie amtliche Beglaubigungen), Zeitgebühr (nach benötigtem Zeitaufwand für Datenübermittlung an andere Behörden), Wertgebühr (Aufbewahrung von Fundsachen) und Rahmengebühr (Mindest- und Höchstsatz) unterschieden.

Auf Anfrage von Ratsmitglied Jürgen Kaupp räumte Kranz ein, dass durch die Gebühren-Neukalkulation die Stadt nicht wesentlich mehr Geld einnehmen werde. "Warum dann diese aufwendige Arbeit? Das ist doch nur ein gutes Geschäft für ihre Firma", konterte Kaupp spitz.

Manche Dinge, rechtfertigte Kranz, könne man nicht erklären. Beim Gaststättenrecht beispielsweise müsse man nach EU-Vorschriften kalkulieren, weil da bisher zu viel verlangt worden sei. Wenn keine Kalkulation gemacht werde, müssten die Verwaltungsleistungen aus Steuermitteln finanziert werden.

Rat Adrian Schmid urteilte, die Mindestgebühr für die Baugenehmigung einer Garage von 369 Euro sei ihm eindeutig zu hoch. Die gleiche Summe falle auch bei einer Verlängerung der Baugenehmigung an, die bisher 50 Euro gekostet habe.

Da brauche ja nur ein Kreuzchen gemacht zu werden, rügte Schmid. Laut Kranz habe sich diese Summe aus der Berechnung ergeben. Die Frage, ob diese gerechtfertigt sei, könne natürlich immer gestellt werden. Rätin Annette Jauch befürchtete, dass mit der Neukalkulation deutlich höhere Gebühren, statt bisher 25 Euro bis zu 160 Euro, auf Vereine zukommen, die eine Gestattung für eine Veranstaltung beantragten.

Gleiche Sachverhalte, beruhigte Weisser, würden wie bisher behandelt werden. Höhere Gebühren könnten sich allerdings ergeben, wenn eine geplante Veranstaltung einen wesentlich höheren Verwaltungsaufwand durch Behördenanfragen erfordere.

Rat German Notheis klagte, für ihn werde das Thema allmählich schleierhaft. Stimme er da womöglich der Katze im Sack zu? Die Gebührenhöhe für eine Gestattung für Vereine müsse bleiben wie bisher, sonst brauche zum Beispiel die Narrenzunft kein Narrentreffen mehr zu organisieren. Wenn es einen Höchstsatz gebe, dürfe der ja auch verlangt werden.

Dies sei für ihn keine klare Aussage, tadelte Notheis. Kranz verwies auf die bisherige Rahmengebühr von 20 bis 1000 Euro. Die neue Kalkulation sehe 21 bis 1054 Euro vor. Das bedeute, dass sich kaum etwas ändern werde. Wenn aber ein Narrentreffen eine erhöhte Sicherheit verlange, werde sich auch der Verwaltungsaufwand erhöhen, erklärte der Experte. Über dieses Thema werden der Ausschuss für Umwelt und Technik am heutigen Donnerstag und der Gemeinderat am 13. Dezember beraten – Letzterer wird auch beschließen.