Der Betreuer hatte Unterschriften in der Behindertengruppe gesammelt. Quelle: Unbekannt

Betreuer sammelt Unterschriften bei Behinderten und verliert dadurch den Job.

Schramberg  - Weil der Betreuer einer Behindertengruppe in einer regionalen Behinderteneinrichtung mit Niederlassung im Stadtgebiet eine Unterschriftensammlung unter seinen Schützlingen initiierte, wurde ihm gekündigt. Dagegen wehrte er sich beim Arbeitsgericht Villingen.

Seit zehn Jahren arbeitet der Betreuer, ein Mann mittleren Alters in einer regionalen Behindertenwerkstatt mit einer Behindertengruppe zusammen. Es ging wohl nicht alles reibungslos vonstatten und es gab offenbar mehrere Anlässe, die schließlich zur Abmahnung des Mitarbeiters führten. Dies empfand der Betroffene als ungerecht und wollte sich dagegen wehren.

Nach einem Vorfall, bei dem seine Behindertengruppe das Geschehen mitbekommen hatte, in dessen Folge er abgemahnt wurde, sammelte er Unterschriften bei seinen "Schützlingen" zu den seinerzeitigen Ereignissen. Nachdem die Geschäftsleitung Kenntnis von dieser Aktion erhalten hatte, kündigte sie ihrem Mitarbeiter.

In der Kündigungsschutzverhandlung meinte der Arbeitsrichter, man sollte Behinderte in einer solchen Angelegenheit nicht instrumentalisieren. Wenn er sich gegen eine Abmahnung wehren wolle, hätte er dagegen klagen können. Die Arbeitgeberseite meinte, der Chef müsste sich vor die ihm anvertrauten Behinderten stellen. Deshalb sei die Kündigung erfolgt.

Der Richter unterbreitete den Vorschlag zur gegenseitigen Trennung mit einer Abfindung in Höhe von 12 000 Euro. Dies lehnte der Kläger ab und so trifft man sich wieder im Oktober beim Kammertermin.