Konflikte sind aber zum Beispiel durch § 4, Absatz 3 der Verordnung absehbar: "Ist zur Ergreifung der Katze das Betreten eines Privat- oder Betriebsgeländes notwendig, sind die Grundstückseigentümer oder Pächter verpflichtet, dies zu dulden und die Gemeinde oder einer/einem von ihr Beauftragten bei einem Zugriff auf die Katze zu unterstützen". Beauftragen könne die Stadt, erläutert Penning auf Anfrage, das Ordnungsamt, den Gemeindevollzugsdienst oder den Tierschutzverein. "Allerdings würden wir Bestendes nicht auf den Kopf stellen, falls die Verordnung verabschiedet wird", versichert Penning.
Wie in Waldmössingen führte der Tagungsordnungspunkt auch im Ortschaftsrat Tennenbronn zu lebhafter Diskussion:
Oskar Rapp (Freie Liste) hätte gerne konkrete Zahlen über die Zahl betroffener kranker Tiere und Fangquoten vom Tierschutzverein gehabt. "Mein Bruder hat fünf Katzen auf dem Hof, muss er dann in Zukunft welche kaufen, wenn sie sich nicht mehr selbst vermehren können?", fragte er.
Danny Barowka (Freie Liste) hat selbst zwei Katzen und sieht die Halter in der Führsorgepflicht. Er gab aber zu bedenken, dass für Menschen mit geringem Einkommen oder niedriger Rente 600 oder 700 Euro für die Kastration viel Geld wäre.
Reinhard Günter (BDU) meinte: "Wir haben in Tennenbronn viele Höfe, die seit Jahrhunderten Katzen haben. Das Land sollte eigentlich keine Regelung vorschreiben, die der gängigen Praxis widerspricht".
Landwirt Peter Bösch (CDU) hält eine Regelung für Wohngebiete für sinnvoll, aber nicht in den Außenbereichen: "Wir brauchen die Katzen dort wegen der Schadnager".
Monika Kaltenbacher (BDU) hat die Katzen auf ihrem Hof kastrieren lassen, hat allerdings auf manchen Höfen verwahrloste Katzen ausgemacht.
Patrick Fleig (CDU) sieht zwar den Konflikt zwischen Stadt und Land, ist aber überzeugt, dass man eine Regelung braucht.
Mit sieben Ja- und drei Nein-Stimmen von Peter Bösch, Felix Broghammer und Oskar Rapp sprach sich der Ortschaftsrat für den Beschlussvorschlag aus.
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