Zwei Männer mussten sich vor Gericht verantworten, da sie Polizeibeamte massiv beleidigt hatten (Symbolfoto). Foto: Deck

Zwei Hochzeitsgäste außer Rand und Band. Polizeibeamten wurde auch Gewalt angedroht.

Schramberg - Als "widerwärtig" und "auf der untersten Stufe" nannte Richter Wolfgang Heuer die Beleidigungen, die zwei Männer im April vergangenen Jahres gegenüber Polizeibeamten ausgesprochen haben. Gestern standen sie in Oberndorf vor Gericht, weil sie gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt hatten. Darin waren auch noch Bedrohung und körperliche Misshandlung zu finden.

Um es gleich vorweg zu nehmen: Am Schluss der gut zweistündigen Verhandlung nahmen die Beiden ihren Einspruch zurück. Der 29-Jährige wurde zu einer Geldstrafe von 115 Tagessätzen zu je zehn Euro, der 28-Jährige zu 150 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt.

Und darum ging es: Gegen 2.45 Uhr ging im April 2017 bei der Polizei in Schramberg ein Anruf ein: Zwei Personen hätten an einem Haus an der Steige gegen die Tür getreten und diese beschädigt. Die Polizei rückte mit zwei Fahrzeugen und vier Polizisten ins "Mini-Kneipenviertel" an. Sie bekamen den Hinweis, dass die Übeltäter offensichtlich in einem Lokal verschwunden seien. Es stellte sich heraus, dass die zwei angetrunkenen Männer zu einer Hochzeitsgesellschaft gehörten, die zuvor im Bärensaal gefeiert hatte.

Sprung von der Terrasse

Beim Betreten des Lokals an der Steige seien die Polizisten sofort mit einem Handy gefilmt worden. Als die Personalien aufgenommen waren, meldete sich der Anrufer und erklärte, dass es keinen Schaden an seiner Tür gegeben habe. Daraufhin wollten die Beamten gerade wieder abrücken, als der 29-jährige Angeklagte von der Terrasse des Lokals circa zwei Meter auf die Straße sprang. Daraufhin begann die Situation zu eskalieren. Wie die Polizeibeamten vor Gericht aussagten, wurden sie mehrfach beleidigt und bedroht.

Der 28-jährige Angeklagte, der in Schramberg geboren wurde und mittlerweile einige Kilometer weit weg wohnt, habe seine Uhr über die Faust gezogen und wollte diese als "Schlagring" gegen einen Beamten einsetzen, so die Zeugen. "Ich mache euch alle fertig und mit dir fange ich an", soll der Zerspanungsmechaniker gesagt haben. Und: "Wenn ihr meinen Kumpel anfasst, bringe ich euch alle um." Auch: "Ich schneide euch die Köpfe ab wie beim ›IS‹." Die Beleidigungen sexueller Natur seien dazu dauerhaft im Stakkato gekommen.

Zurück an die Steige: Dort forderten die Beamten mittlerweile Verstärkung an, da sich immer mehr Personen rund ums Geschehen versammelten und die Lage unübersichtlich wurde. Mithilfe von zwei Hundeführern, die nach circa 20 Minuten eintrafen, konnte man die zwei Angeklagten auf Distanz halten, sagte ein Beamter aus.

Da sich der 29-Jährige beim Sprung von der Terrasse leicht an der Nase verletzte, wurde ein Rettungswagen gerufen. Als das DRK eintraf, trat der jüngere Angeklagte im Vorbeifahren gegen das Fahrzeug, sodass ein Schaden von rund 3000 Euro entstanden ist. Erst der Bruder des 29-jährigen Angeklagten konnte die beiden beruhigen und sie nach Hause bringen.

Der 46-jährige Polizeibeamte musste sich von Richter Heuer die Frage gefallen lassen, warum die zwei nicht festgenommen worden waren? Der Beamte erläuterte, dies sei nicht geschehen, weil er seine Kollegen schützen wollte. Zwei von den am Einsatz Beteiligten befanden sich nämlich zu dieser Zeit noch in Ausbildung, waren im Polizei-Jargon "Praktikanten". "Wenn ihnen bei diesem Einsatz etwas passiert wäre, wären sie aus dem Polizeidienst ausgeschieden. Und das war die Sache nicht wert", antwortete der Zeuge.

Kleines Schmankerl am Rande: Der 29-jährige arbeitslose Versicherungskaufmann versicherte während der Verhandlung, dass er sich nicht vorstellen könne, Beamte derart beleidigt zu haben. "Das entspricht nicht meiner Art. Ich kann es mir nicht erklären", schob er sein Verhalten auf den hohen Alkoholkonsum in dieser Nacht. "Sollte ich Sie tatsächlich beleidigt haben, tut es mir leid", sagte er zum Polizisten im Zeugenstand.

Wenig später verlas Richter Heuer ein vor wenigen Tagen gefallenes Urteil des Amtsgerichts Stuttgart gegen den Angeklagten. Darin wurde er wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Seine beleidigenden Ausdrücke gegenüber den Polizeibeamten in Stuttgart während einer Verkehrskontrolle und bei dem Vorfall in Schramberg waren fast die gleichen.