Das absolute Parkverbot in der Göttelbachstraße bleibt bestehen. Denn: Offensichtliche Be- und Entladevorgänge entlang der Straße werden, so die Stadt, faktisch nicht belangt. Foto: Hans/pixabay

Lockerung in der Göttelbachstraße kein Thema. Baustelle am Paradiesplatz hat Auswirkungen auf Verkehr.

Schramberg - Dass sich die Baustelle am Paradiesplatz auf den Verkehr in den umliegenden Straßen auswirkt, war stets abzusehen. Auch die Göttelbachstraße beispielsweise ist Diskussionsthema.

Seit Monaten ist die Sanierung der Göttelbachverdolung und die damit einhergehende Baustelle auf dem Paradiesplatz das bestimmende Verkehrsthema der Stadt. Als eine potenzielle Entlastung, das betont die Verwaltung nun nochmals auf Nachfrage unserer Zeitung, sei von Beginn an die Möglichkeit kommuniziert worden, dass von der Oberndorfer Straße und in Richtung Sulgen fahrende Verkehrsteilnehmer schon vor dem Paradiesplatz abbiegen und über "An der Steige" sowie die Göttelbachstraße fahren können.

Weil deshalb auf der Strecke mit mehr Verkehr gerechnet wurde, gilt nun in der Göttelbachstraße auf beiden Fahrbahnseiten absolutes Halteverbot - dabei handelt es sich um eine, so die Betonung, für die Sanierung zeitlich begrenzte Maßnahme.

Einige Anlieger aber können sich mit dem Halteverbot trotzdem nicht anfreunden. "Die Straße wird kaum bis gar nicht befahren und die Bewohner, unter anderem mit kleinen Kindern oder Rentner müssen weit weg parken", heißt es etwa in einem Schreiben, das unsere Redaktion erreicht hat. Gerade wenn schwere Einkäufe zu transportieren seien, sei dies - im wörtlichen wie im übertragenen Sinne - untragbar.

Die Verwaltung sieht das anders: "Ortskundige Verkehrsteilnehmer nutzen diese Strecke", betont die städtische Abteilungsleiterin Linda Niebel auf Nachfrage stellvertretend für die Verwaltung, dass aufgrund der Nutzung als Alternativstrecke durchaus ein höheres Verkehrsaufkommen vor Ort aufgetreten sei. "Es ist dafür zu sorgen, dass die Verkehrssicherheit der Göttelbachstraße beziehungsweise der dortigen Verkehrsteilnehmer erhalten bleibt. Hierzu erfolgte die angeordnete Maßnahme. Zu denken ist hierbei durchaus auch an Einsatzfahrzeuge von Rettungsdiensten und deren Durchkommen", führt Niebel weiter aus.

Auch an andere denken

Der Vorteil, wenn diese Strecke genutzt wird, liege auf der Hand: Die Rückstauzeiten in der Oberndorfer Straße sind kürzer beziehungsweise könnten kürzer gehalten werden. "Denn auch an die dortigen Anwohner ist zu denken." Je mehr und je länger die Rückstausituationen seien, entstünden auch dort Risiken für die Verkehrsteilnehmer und die Anwohner. "Wenn umgekehrt auch eine ›Stausituation wegen Begegnungsverkehrs‹ in der Göttelbachstraße entstünde, so würde diese Trasse in ihrer Funktion geschwächt - zusätzlich zu den Risiken", so Niebel weiter.

Muss klar ersichtlich sein

Auch einen Kompromiss - beispielsweise das Halteverbot auf einer Straßenseite aufzuheben oder die Beschilderung in ein eingeschränktes Halteverbot umzuwandeln - sieht die Verwaltung nicht als nötig an. Das, erklärt Niebel, hat einen einfachen Grund: So würden Anwohner vor Ort in der Göttelbachstraße - konkret in dem Bereich des absoluten Halteverbotes, das im Zuge der Göttelbachverdolung temporär in 2020 angeordnet wurde - während Be- und Entladevorgängen vom Gemeindevollzugsdienst bei einer Kontrolle nicht verwarnt. "Allerdings ist Voraussetzung, dass auch ein aktiver Be- und Entladevorgang ersichtlich stattfindet", betont Niebel.

Das heißt, es müsse ein entsprechendes Fahrzeug, beispielsweise mit geöffnetem Kofferraum vorhanden sein, welches von einer Person tatsächlich be- oder entladen wird. Abgeschlossene Fahrzeuge, bei denen sich niemand befindet, der ein- oder auslädt, entsprächen diesem Bild natürlich nicht.

Erleichterung "faktisch" da

Das heißt, die Erleichterung für die Anwohner wurde bereits "faktisch eingeführt", schließt Niebel hinsichtlich der potenziellen Kompromisse. Einzig beim Finden des Parkplatzes über die Nacht werden die Anwohner demzufolge wohl weiterhin bis mindestens zum Jahresende Geduld zeigen müssen.