Neues, aber nicht immer Erfreuliches berichten die Vertreterin des Landwirtschaftsamts Rottweil, Isabella Glasneck, und BLHV-Vizepräsident Bernhard Bolkart in der Versammlung der Ortsbauern Tennenbronn. Foto: Herzog Foto: Schwarzwälder Bote

Versammlung: BLHV-Ortsvereint tagt im "Bach" / Sanktionen bei fehlenden Ohrmarken ist ein Ärgernis

Düngeverordnung, FFH-Rechtsverordnung und Anbindehaltung: Die Landwirte in Tennenbronn fühlen sich vom Gesetzgeber immer mehr gegängelt. Der BLHV-Ortsverein traf sich am Donnerstag im Gasthaus Zum Bach zur Jahresversammlung.

Schramberg-Tennenbronn. Die Berichte des Vorstands und Kassierers waren schnell erledigt. Vorsitzender Rolf Lehmann war es wichtig, von den Gästen Isabella Glasneck vom Landwirtschaftsamt Rottweil und Vizepräsident Bernhard Bolkart vom Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverband (BLHV) Informationen aus erster Hand zu erhalten. Die Bauern im Ort müssten wissen, was Neues auf sie zukomme und was gefordert werde. Das werde nicht weniger und leider auch nicht besser, befürchtete er und sollte Recht behalten.

Glasneck räumte ein, dass die Auszahlung der Förderanträge etwas länger gedauert habe, weil die Europäische Union noch etwas nachgeschoben habe und die Kontrollen sich verzögert hätten. Sie habe aber die Hoffnung, dass in diesem Jahr alles schneller gehe.

Von der Anbindehaltung bei Rindern und Bullenmast werde immer mehr abgerückt. Die Erhebungen kämen vom Ministerium. Extensive Grünlandbewirtschaftung sei gefragt. Ein großes Ärgernis stelle die Sanktionierung von Fördermitteln wegen fehlender Ohrmarken bei der Tierkennzeichnung dar. Werde ein neuer Schuppen gebaut, falle Grünland weg und es müsse ein Antrag auf Umwandlung gestellt werden. Dazu zähle die Hoffläche nicht.

Hin und wieder erreichten das Amt Anfragen wegen Schäden durch Wildschweine. Für die Reparatur dürfe kein Pflug, sondern der Wiesenhobel oder ein Planmeister verwendet werden. Mehrfach diskutiert werde derzeit die Afrikanische Schweinepest. Sie werde kommen, aber niemand wisse, wann. Sie bereite sich gerade in Polen nach allen Richtungen aus und sei auch schon in Tschechien angekommen.

Zur Aufklärung der neuen Düngeverordnung sei es möglich, dass ein Fachmann des Landwirtschaftsamts zum Verein komme, bot Glasneck an. Dies wurde von allem begrüßt.

Bei der FFH-Rechtsverordnung (Fauna-Flora-Habitatgebiete) gebe es keine Verschärfung, jedoch neue Abgrenzungen, wenn es für das FFH-Gebiet noch keinen Managementplan gebe. In diesem Fall, müsse der Landwirt auf die Behörde zugehen.

Sie hoffe, dass die Lust an der Landwirtschaft trotzdem erhalten bleibe und die Jugend nachzieht, betonte die Referentin.

Bolkart verteidigte die Neuberechnung des Mitgliedsbeitrags an den BLHV. Dies habe zu Diskussionen geführt. Man müsse auf der anderen Seite auch die Leistungen sehen, die der BLHV anbiete. Landwirten von Milch produzierenden Betrieben riet er, einen Vertrag mit der Molkerei erst zu kündigen, wenn ein neuer unterschrieben sei. Der Bauernverband müsse versuchen, langfristige Verträge mit Molkereien abzuschließen. Nur so könne Ruhe in den Milchmarkt gebracht werden. Ein kleiner Betrieb mit 20 Milchkühen, zwei Ferienwohnungen und Wald stehe auf drei Standbeinen wesentlich sicherer als ein Hof mit nur Milchkühen. Das habe die Vergangenheit gezeigt. Der Betrieb müsse aber immer in die Region passen. Zur FFH-Rechtsverordnung hatte der BLHV-Vizepräsident ein gespaltenes Verhältnis. Die Forderungen seien überzogen. Es könne nicht sein, dass die Bauern nicht mehr düngen dürften. Kritik bringe aber niemand weiter, man müsse an einem Tisch zusammensitzen. Da werde nicht mit dem Landwirtschafts-, sondern mit dem Umweltministerium diskutiert, das wesentlich unbeweglicher sei. Immerhin werde es den Politikern langsam bewusst, dass wenn die Landwirte in ihrem Schaffen immer stärker eingeschränkt werden und weder Leibgedinghaus noch Fahrsilo bauen dürften, den Bettel hinschmissen. Dann pflege keiner mehr die Landschaft, verteidigte er die Bauern und sagte: "Zum Glück ist der Wolf bei uns noch kein Thema. Aber wohl in fünf Jahren."