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Erddeponien: Vorschlag setzt sich im Gemeinderat gegen jenen der Verwaltung durch

Wie wird in den kommenden Jahren die Gebühr für städtische Erddeponien ermittelt? Die Antwort auf diese Frage führte im Gemeinderat jüngst zu Diskussionen – mit dem besseren Ende für einen Vorschlag der CDU.

Schramberg. Schon in den beiden Ortschaftsräten (wir berichteten) sowie im Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) ist die Neufassung Erddeponiesatzung ausgiebig beraten worden. Für Aufruhr sorgte dabei vor allem der vorgeschlagene neue Gebührensatz von 13,87 Euro pro Kubikmeter – immerhin das 2,3-fache der bisherigen 6,02 Euro. Begründet wurde dieser Anstieg unter anderem auch damit, dass die Gebühr längere Zeit nicht erhöht wurde. Der Ortschaftsrat Waldmössingen empfahl, die Gebührengrenze von zehn Euro nicht zu überschreiten, der Ortschaftsrat Tennenbronn folgte dem Vorschlag der Verwaltung.

In der Sitzung des AUT erklärte Klaus Westhauser von der Allevo Kommunalberatung GmbH, welche Komponenten bei der Berechnung des Gebührensatzes für einen festgelegten Bemessungszeitraum eine Rolle spielen. Das sind unter anderem die gebührenfähigen Gesamtkosten, die Gesamtkapazität und damit einhergehende Rückstellungen für Renaturierungsmaßnahmen, Abschreibungen oder die durchschnittlichen Andienungsmengen.

Eine alternative Rechenweise zu der von Allevo brachte Jürgen Kaupp (CDU) in der AUT-Sitzung ins Spiel, die dann später im Gemeinderat von Fraktionssprecher Thomas Brantner nochmals vorgestellt wurde. Im Groben: Die um 350 000 Kubikmeter erhöhte Kapazität der Deponie Rodelsberg in Waldmössingen, so das Argument der CDU, sei im Rechenansatz für die erwarteten Andienungsmengen nicht mit einbezogen – diese würden sich an den Werten der vergangenen Jahre orientieren. "Es macht aber doch betriebswirtschaftlich keinen Sinn, die Kapazität fast zu verdoppeln, und dann nicht auch mit höheren Anlieferungen zu rechnen", so Brantner. Die Fraktion nahm in der Folge die Renaturierungskosten als "größten Batzen", die als direkte Folge der Kapazitätsvergrößerung einhergeht zur Basis ihrer Rechnung.

Die CDU käme mit diesem verursachergerechten und trotzdem kostendeckenden Ansatz auf einen Gebührensatz von lediglich 9,28 Euro pro Kubikmeter. Westhauser und die Verwaltung, so der Antrag Kaupps im AUT, sollten prüfen, ob diese Rechenweise rechtskonform ist.

In der Gemeinderatssitzung nun konnte Westhauser nicht zugegen sein, so stellte Kämmerer Klemens Walter das Thema vor. Der Rechenweg der CDU, bestätigte er, sei nicht rechtswidrig. Die Methode von Allevo jedoch sei gängige Verwaltungspraxis und als solche rechtssicher. Der Vorschlag der CDU, gab der Kämmerer zu, sei an sich "genauer und gerechter" warb aber dafür, dass sich das Gremium dennoch für den Beschlussvorschlag entscheidet. Dabei habe der Rat auch die Möglichkeit, von dem Kostendeckungsgrad von 100 Prozent (den er als Kämmerer und die Verwaltung generell aber stets empfehle) abzuweichen. Bei einem Deckungsgrad von 80 Prozent etwa stünde der Gebührensatz bei 10,57 Euro. Darüber hinaus könnte man bei den Gebühren auch bei Bedarf "nachsteuern".

Bernd Richter (ÖDP) wollte wissen, welcher Ansatz größeren bürokratischen Aufwand bedeutet, wozu Walter sagte, bei den vorgeschlagenen Ausarbeitungen sei dieser in etwa gleich. Jürgen Reuter (Aktive Bürger) fragte, wo in etwa die Gebühren bei anderen Deponien im Kreis lägen. Diese lägen bei umgerechnet etwa zwölf bis 14 Euro pro Kubikmeter – in etwa im Bereich des Verwaltungsvorschlags.

Letztlich beantragte die CDU, den Gebührensatz mit "ihrem Ermittlungsweg" bis zum Jahresende 2023 zu verwenden, um dann, die Bedarfe und Zahlen neu zu ermitteln. SPD/Buntspecht hingegen beantragte, den Satz von 10,57 Euro für benannten Zeitraum zu verwenden. Zu dessen Abstimmung kam es jedoch nicht mehr: Der Antrag der CDU wurde mit 16 Ja-, zehn Neinstimmen und einer Enthaltung angenommen. Den weiteren zum Beschluss stehenden Änderungen der Erddeponiesatzung – vor allem redaktionelle Änderungen – stimmte das Gremium einstimmig zu.