Axel Voss war "Berichterstatter" des Gesetzgebungsverfahrens. Foto: Voss Foto: Schwarzwälder Bote

Datenschutz: EU-Abgeordneter äußert sich im Interview zur neuen Grundverordnung / Ab heute gültig

Schramberg. Die ab heute, Freitag, 25. Mai, ausnahmslos geltende EU-DatenschutzGrundverordnung (DS-GVO) führt zu großen Verunsicherungen, besonders bei Vereinen und kleinen Unternehmen – auch in Schramberg. Wir haben den Europaabgeordneten Axel Voss (CDU) dazu befragt. Er ist ein profunder Kenner des Themas, weil er im EU-Parlament "Berichterstatter" des Gesetzgebungsverfahrens für die DS-GVO war. In diese Rolle hatte er die Aufgabe, sich federführend mit dem Vorschlag der EU-Kommission auseinanderzusetzen und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Parlamentsausschüssen die Abstimmungsvorlage für das Plenum des Parlaments vorzubereiten.

Herr Voss, was finden Sie an der Datenschutzgrundverordnung gut und womit sind Sie unzufrieden?

Sie harmonisiert den bisher bestehenden Flickenteppich aus 28 nationalen Datenschutzregelungen. Von Lissabon bis Tallinn gilt damit ein hohes Schutzniveau bei der Verarbeitung personenbezogenen Daten. Außerdem setzt Europa damit globale Standards bei der Datenverarbeitung. Allerdings stellen 60 Öffnungsklauseln das Ziel der Vollharmonisierung in Frage und führen schon jetzt zu großer Rechtsunsicherheit bei Bürgern und Unternehmen. Die Verordnung birgt auch die Gefahr, kreative Ideen kleiner und mittlerer Unternehmen zu blockieren, neue Geschäftsmodelle zu erschweren.

Ist die Umsetzung in deutsches Recht angemessen erfolgt?

In Deutschland wird die DS-GVO mit dem neuen Datenschutz Anpassungs- und Umsetzungsgesetz ("BDSG neu") ins nationale Recht umgesetzt beziehungsweise angepasst. Das "BDSG neu" ist grundsätzlich positiv zu bewerten, da es viele vage Stellen der DS-GVO konkretisiert. Auch wurden vorhandene Öffnungsklauseln vom deutschen Gesetzgeber intelligent genutzt, um zum Beispiel das Erfordernis eines Datenschutzbeauftragten zu senken. Die meisten kleinen und mittleren Unternehmen müssen daher auch in Zukunft keine Beauftragten einstellen. Für Bürger, Vereine und Unternehmen wird es aber gerade in den ersten Monaten häufig unklar sein, welche Regelungen für sie gelten, und ob das "BDSG neu" und die DS-GVO im Einklang miteinander stehen.

Der technische Fortschritt ist rasant. Können die Regeln der verabschiedeten Verordnung damit Schritt halten?

Neue Anwendungen basierend auf Künstlicher Intelligenz (KI) oder einer intelligenten Vernetzung von Geräten (zum Beispiel im Rahmen der Smart City-Initiativen) sind die Zukunft. Die DS-GVO setzt aber leider genau diesen Anwendungen große Hürden. Hier hinkt die EU-Gesetzgebung der Digitalisierung tatsächlich weit hinterher.  Die Fragen stellte Johannes Fritsche.

Weitere Informationen: Unter www.axel-voss-europa.de/2018/05/09/handreichung-zur-dsgvo/ gibt Axel Voss Ratschläge für Vereine: "Die neue Datenschutz-Grundverordnung: Auf was müssen Vereine jetzt achten?".