Politik: SPD-Bundestagsabgeordneter Johannes Fechner zum Diesel-Abgasskandal

Schramberg. Bei der SPD-Versammlung zur Mitgliederbefragung über die Große Koalition im Gasthaus Hutneck in Sulgen (wir berichteten), hatte der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Fechner aus Emmendingen auch den Diesel-Abgasskandal gestreift und dabei auch auf auslaufende Verjährungsfristen hingewiesen. Wir haben ihn dazu nochmals befragt.

Herr Fechner, Sie haben auf der SPD-Mitgliederversammlung darauf hingewiesen, dass für Dieselbesitzer bis zum Jahresende 2018 Verjährungsfristen für mögliche Klagen auslaufen. Was haben Sie damit genau gemeint?

Fechner: Viele VW-Geschädigte haben im Jahr 2015 von den Betrügereien erfahren. Die dreijährige Verjährungsfrist endet in diesen Fällen zum Jahreswechsel 2018/2019. Dies sollte von spezialisierten Anwälten im Einzelfall jeweils geprüft werden.

Gilt das nur für die Besitzer von Diesel-Modellen des VW-Konzerns?

Fechner: Die Verjährungsfristen gelten für alle getäuschten Verbraucher, nicht nur für Diesel-Fahrer und VW-Käufer.

Gibt es eine Position der SPD zu einer Hardware-Nachrüstung und wer die Kosten dafür zu tragen hätte?

Fechner: Wenn Konzerne ihre Kunden betrügen, müssen natürlich sie auch die Hardware-Nachrüstung bezahlen. Fahrverbote wären die schlechteste Lösung. Denn viele Diesel-Käufer haben sich ja für einen Diesel entschieden im Glauben, den Schadstoffaustausch so gering halten zu können. Sie würden bestraft werden mit Wertverlusten. Das müssen wir verhindern. Die Autokonzerne machen Milliardengewinne, deshalb sehe ich sie in der Pflicht, die Nachrüstungen der Diesel-Fahrzeuge zu bezahlen.

Die Fragen stellte Johannes Fritsche.