Kommunales: Stadtverwaltung prüft Antrag des Ortschaftsrats / Änderung in der Hauptsatzung nötig

Die Anzahl der Waldmössinger Sitze im Gemeinderat der Stadt wird weiterhin bei zwei bleiben. Dies hat eine Überprüfung durch die Verwaltung ergeben.

Schramberg-Waldmössingen. Anlass der Prüfung war ein Antrag des Ortschaftsrats Waldmössingen an die Stadtverwaltung, ob die derzeitige Anzahl der Vertreter aus Waldmössingen im Gemeinderat noch den aktuellen Vereinbarungen im Eingemeindungsvertrag entspricht. Grund war wohl, dass in der Vergangenheit wiederholt Bürger an Ortschaftsräte herangetreten waren, die ihren Stadtteil im Gemeinderat nicht genügend repräsentiert sahen.

Nach Auskunft von Ortsvorsteherin Claudia Schmid hat sich der Fachbereichsleiter, Zentrale Verwaltung und Finanzen Uwe Weisser, mit diesem Thema auseinandergesetzt und recherchiert.

Wie Weisser erläuterte, sei im Eingemeindungsvertrag vom Oktober 1971 in Paragraf 27 geregelt, dass die Stadt Schramberg durch eine entsprechende Ausgestaltung ihrer Hauptsatzung dem Stadtteil Waldmössingen hinsichtlich der unechten Teilortswahl "eine dem Bevölkerungsanteil angemessene Vertretung im Gemeinderat gewährleistet".

Die unechte Teilortswahl soll der Bevölkerung räumlich getrennter Teile einer Gemeinde eine gesonderte Vertretung im Gemeinderat sichern und so die Voraussetzungen für einen gemeindepolitisch erwünschten Ausgleich von Interessengegensätzen schaffen. Seit der Eingemeindung entfielen auf Waldmössingen zwei Sitze. Durch die Eingemeindung von Tennenbronn im Jahr 2005 sei die Sitzverteilung unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahlen auf 25 (plus Oberbürgermeister Kraft Amtes) festgelegt worden. Wohl deshalb, um ein Patt zu vermeiden, spekulierte Weisser.

Überhangmandate

Diese Sitze verteilten sich auf Schramberg (19 mit Sulgen, Heiligenbronn und Schönbronn), Tennenbronn (vier) und Waldmössingen (zwei). Seit der Kommunalwahl 2014 bestehe das Ratsgremium aufgrund von drei Überhangmandaten aus 28 Räten. Ein Überhangsitz entfalle auf Tennenbronn, wodurch dieser Stadtteil derzeit mit fünf Sitzen vertreten sei. Die Zahl der Überhangmandate könne sich nach jeder Kommunalwahl ändern.

Eine Änderung der Anzahl der Ratsmitglieder im Gemeinderat könne nur durch eine Umformulierung der Hauptsatzung erfolgen. Hierfür bestehe nach Überprüfung des Antrags des Ortschaftsrats allerdings kein Anlass. Sollte sich jedoch die Einwohnerzahl von Waldmössingen wie auch der anderen Wohnbezirke nachhaltig verändern, müsse neu berechnet werden. Dann könnte sich Waldmössingen verbessern, stellte Weisser in Aussicht.

Ortschaftsrat Jürgen Kaupp zeigte sich erleichtert, dass sich die Überhangmandate nach der Kommunalwahl 2019 wieder reduzieren können. Er verwies auf den exakt errechneten Sitzanteil von Waldmössingen seit 2005 gemäß der Einwohnerzahl von 2,4. "Ein Zehntel mehr und wir hätten drei Sitze", schmunzelte Kaupp. Den Prüfbericht von Weisser nahm der Ortschaftsrat zur Kenntnis.