Mahdenwald: Erneute Auslegung nötig

Schramberg (sw). Aufgrund erforderlicher Änderung im Bebauungsplan-Entwurf Mahdenwald in Sulgen ist eine zweite öffentliche Auslegung erforderlich. Das geht aus der Vorlage zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik der Stadt Schramberg hervor, der am Donnerstag, 17. Januar, tagt.

"Durch die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung und der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung sind nun nochmals Änderungen im Bebauungsplan-Entwurf erforderlich." Diese soll im Jahr 2019 erfolgen.

So hätten beispielsweise Mischgebiete entlang der Heiligenbronner Straße im Vergleich zum Bebauungsplan-Entwurf vom 19. Januar 2017 zum Großteil in eingeschränkte Gewerbegebietsflächen geändert werden müssen. Zudem sei eine Festsetzung zur möglichen Erfordernis von passiven Lärmschutzmaßnahmen gemäß der schalltechnischen Untersuchung in den geänderten Entwurf übernommen worden. Darüber hinaus seien die Texte entsprechend überarbeitet worden.

Das schalltechnische Gutachten war im Anschluss an die Auslegung des Entwurfs, die bis Ende Mai 2017 gedauert hatte, beauftragt worden und liegt der Stadt seit Juni vergangenen Jahres vor.

Dem Ausschuss, der das Thema vorberät, wird von Verwaltungsseite vorgeschlagen unter anderem die von der Gewerbeaufsicht angesprochene Anpassung an die schalltechnische Untersuchung vorzunehmen und den Bebauungsplan-Entwurf zu billigen. Eine naturnahe Gestaltung mit Regenrückhaltebecken, wie vom Naturschutz ins Spiel gebracht, soll abgelehnt werden.