Aufgrund ihrer psychischen Erkrankung erklärte das Gericht die Frau für vermindert schuldfähig. Foto: Ebener

Brennende Decke sollte Lebensgefährten erschrecken. 38-jährige Angeklagte nur vermindert schuldfähig.

Schramberg - Sachbeschädigung lautete der Vorwurf des Amtsgerichts Oberndorf gegen eine 38-jährige Schrambergerin, der nun verhandelt worden ist. Der Frau wurde zur Last gelegt, im Dezember 2016 nachts gegen 1.30 Uhr eine Decke angezündet und diese auf den Boden ihrer Mietwohnung geworfen zu haben. Dabei entstand am Parkett ein Schaden von 1000 Euro.

Vorausgegangen war ein Streit mit dem Lebensgefährten, der – wie die Beschuldigte selbst – an einer Psychose leiden soll. Wegen ihrer krankhaften seelischen Störung lag bei der Frau eine verminderte Schuldfähigkeit vor. "Es war ein heftiger Streit. Ich hatte so eine Unruhe in mir und konnte mich nicht beherrschen. Ich musste mich abreagieren", sagte die in Russland aufgewachsene Frau mithilfe einer Dolmetscherin aus. Sie habe nach der Tat sofort die Feuerwehr informiert.

Feuerwehr wirft brennende Decke aus Fenster

Als Zeuge trat ein Polizist des Reviers in Schramberg auf, der gemeinsam mit einem Kollegen zu dem Brand gerufen worden war. Bei ihrer Ankunft sei die Beschuldigte vor dem Haus gestanden. Gemeinsam mit zwei Feuerwehrmännern seien die Polizisten zur Wohnungstür gegangen, wo sie bereits Rauch wahrgenommen hätten. Der Lebensgefährte der 38-Jährigen habe ihnen die Tür geöffnet.

Der Mann habe einen betrunkenen, aber keinen aggressiven Eindruck gemacht, sagte der Zeuge auf Nachfrage des Richters Wolfgang Heuer. "Er war eher verschlafen und hat sich gewundert, was wir hier machen", so der Polizeibeamte. Auf dem Wohnzimmertisch seien etliche Flaschen mit hartem Alkohol gestanden. Die Feuerwehr hätte die brennende Decke schließlich aus dem Fenster geworfen.

Die Abgeklagte habe auf die Polizei zwar so gewirkt, als habe auch sie Alkohol konsumiert, "stark betrunken war sie aber nicht". Sie habe ausgesagt, dass sie ihren Freund mit der brennenden Decke lediglich habe erschrecken wollen.

Angeklagte leidet an paranoider Schizophrenie

Die Angeklagte, die im Jahr 2001 mit ihren Eltern und ihrem Ehemann, von dem sie inzwischen getrennt lebt, nach Deutschland gekommen ist, leidet nach eigener Aussage seit 2004 an paranoider Schizophrenie und befindet sich aktuell in Behandlung.

Es war nicht das erste Mal, dass die Frau gezündelt hat. 2012 war die Angeklagte in einem Pflegeheim in Geisingen (Kreis Tuttlingen) untergebracht, wo sie sich laut Heuer von Anfang an nicht wohlgefühlt hat. In dieser Zeit hat sie unter anderem einen falschen Brandalarm ausgelöst, um aus der geschlossenen Abteilung fliehen zu können.

Im Juli 2013 hat sie dann ein Kopfkissen angezündet, um so ihre Verlegung in eine andere Einrichtung zu erzwingen. Bei dem Brand mussten die Bewohner des Pflegeheims ins Geislingen evakuiert werden, das schnelle Eingreifen der Feuerwehr hat die Ausweitung des Feuers damals verhindert, erinnerte Heuer.

Drei Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung bei einer Bewährungszeit von zwei Jahren. So lautete der Beschluss, den Wolfgang Heuer am Ende der Verhandlung fällte. "Wenn Sie nochmal zündeln, laufen Sie Gefahr, dass Sie zeitlebens in ein psychiatrisches Krankenhaus kommen", machte er der Angeklagten deutlich und redete ihr ins Gewissen, ihre medizinische Behandlung auf jeden Fall fortzuführen.