Foto: Herzog Foto: Schwarzwälder Bote

Bewegung bei Bebauungsplan "Kehlenstraße"

In das geplante Wohngebiet östlich der Kehlenstraße ist Bewegung gekommen. Doch nun droht durch den Weggang des Ortsvorstehers schon wieder Stillstand.

Schramberg-Waldmössingen. Wie (Noch)-Ortsvorsteher Markus Falk in der jüngsten Sitzung des Ortschaftsrats mitteilte, konnten bislang knapp 10 000 Quadratmeter Fläche für die Entwicklung des Baugebiets erworben werden. Für den Ankauf der Flächen hätten die Entscheidungsgremien in nichtöffentlicher Sitzung einen fairen Preis beschlossen. Hinsichtlich des enormen Bedarfs an Wohnraum für junge Familien in Waldmössingen bedanke er sich bei den Grundstückseigentümern für die Bereitschaft, ihre Flächen an die Stadt Schramberg zu verkaufen, hob Falk hervor. Die finale Phase zum Erwerb der jetzt noch erforderlichen Flächen läuft derzeit.

Ortsvorsteher führt die Erwerbs-Verhandlungen

Im Juli 2018 hatte der Ortschaftsrat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Kehlenstraße" gefasst. In einem etwa 3,55 Hektar großen Geltungsbereich sollen einmal 38 Bauplätze und ein Spielplatz entstehen. Obwohl der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden kann, ging es seither eher schleppend voran und in Ortschaftsratssitzungen wurde wiederholt über den aktuellen Sachstand nachgefragt.

Mit ein Grund der Verzögerung ist, dass bei der Entwicklung des Wohngebiets die angrenzende Bebauung berücksichtigt werden muss. So zum Beispiel das nah gelegene Schützenhaus des Schützenvereins "Heimbachquelle" sowie ein landwirtschaftlicher Betrieb. Für die Anwesen mussten eine schalltechnische Untersuchung und ein Geruch- sowie Staubgutachten in Auftrag gegeben werden. Bislang wurden die Ergebnisse in einer Ratssitzung noch nicht vorgestellt. Zumindest konnte der frühere Tiefbauamtsleiter Horst Bisinger in der Ratssitzung im Oktober 2019 insoweit Entwarnung geben, dass die bestehenden Lärm-, Staub- und Geruchsimmissionswerte rund um die Kehlenstraße die geplante Erschließung des Wohngebiets nicht infrage stellen.

Allerdings hatte eine Voruntersuchung des Lärm- und Schallgutachtens hinsichtlich der Schießanlage des Schützenvereins ergeben, dass die Richtwerte für ein allgemeines Wohngebiet nur nachts eingehalten werden. Für tagsüber braucht es Lärmschutzmaßnahmen, die im weiteren Bebauungsplanverfahren vorgestellt werden sollen.

Auch durch das lange Fehlen eines hauptamtlichen Ortsvorstehers – vom Januar 2019 bis Ende Februar 2020 war die Stelle vakant – stockte das Vorhaben, weil der Ortsvorsteher die Grundstücksverhandlungen führt. Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans verfolgt die Stadt das Ziel, den erforderlichen Grunderwerb parallel zum Verfahren anzustreben. Aber erst wenn die Grundstücksverkäufe unterzeichnet sind, kann die Erschließung ausgeschrieben und eine Vermarktung begonnen werden.

Vergabe nach dem Windhundverfahren

D ie Vergabe der Bauplätze erfolgt nach dem "Windhundverfahren" (wer zuerst kommt, mahlt zuerst). Hierzu hatte der Ortschaftsrat im März dieses Jahres einen Mehrheitsbeschluss gefasst. Zu diesem Zeitpunkt bestand bereits eine Liste mit 15 Interessenten, die weiter zugenommen hat.

Unabhängig der weiteren Entwicklung des Wohnbaugebiets "Kehlenstraße" hat der Ortschaftsrat jüngst einen Antrag an die Stadtverwaltung gestellt. Bei eingehenden Bauanträgen, in dem Bauherren für ihr Vorhaben eine Ausnahmegenehmigung oder Befreiung brauchen, sollen rechtliche Möglichkeiten und Ermessungsspielräume großzügig genutzt werden. Den Antragstellern sollen insbesondere bei Vorhaben, die innerhalb "veralteten" Bebauungsplänen liegen, größtmögliche Freiheiten eingeräumt werden. Dadurch sollen Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und in Baulücken schneller bebaut werden können.