Auch in einem ansprechend sanierten Altbau-Ensemble lässt es sich heute noch gut zur Miete leben. Foto: SWB

Mietspiegel: Hauseigentümer- und Mieterverein gehen derzeit von einem Prozent jährlich aus.

Schramberg - Haus- und Grundeigentümerverein, Mieterverein sowie die Stadt haben für die Zeit bis Dezember 2013 einen neuen Mietspiegel herausgegeben. Darin wurden die Kaltmietwerte um zwei Prozent angepasst.

»Haus- und Grundeigentümerverein sowie Mieterverein hatten sich im Vorfeld auf eine Erhöhung um zwei Prozent verständigt, so dass wir als Stadt anschließend zustimmen konnten«, sagt Ludwig Hartmann vom Fachbereich Recht und Sicherheit der Stadt Schramberg. Seit 1968 wird der »einfache« Mietspiegel für Schramberg und die Umlandgemeinden regelmäßig erstellt. Er basiert auf Erfahrungswerten – den tatsächlich gezahlten Mieten in den Gemeinden – und weist die Kaltmietwerte für unmöblierte Wohnungen aus. Betriebskosten sind darin nicht enthalten.

Herausgegeben wird der Mietspiegel für die Stadt Schramberg und für die Gemeinden Aichhalden, Hardt, Lauterbach und Schiltach. Allerdings: Eigentlich bräuchte es für die Stadt Schramberg und das Umland keine zwei Tabellen, denn die Werte, so Hartmann, seien genau gleich.

Für die Jahre 2012 und 2013 wurde Erhöhung von zwei Prozent zu Grunde gelegt. In den beiden Jahren zuvor hatte der Anstieg 1,5 Prozent betragen, sagt Hartmann.

Abhängig ist der Mietpreis einer Wohnung in erster Linie von der Wohnlage, unterschieden wird in einfach, mittel und gut, sowie von der Ausstattung, die wie die Wohnlage aufgeteilt ist. Darüber hinaus sind prozentuale Auf- oder Abschläge für Wertverbesserungen oder Wertminderungen aufgeführt. So bringt ein allein bewohntes Einfamilienhaus bis zu 30 Prozent Zuschlag, ein erneuertes altes Bad 15 Prozent oder eine neue Zentralheizung zehn Prozent. Wohnungen ohne eigenen Abschluss vermindern den Mietpreis um zehn Prozent, das gleiche gilt für eine Toilette außerhalb der Wohnung.

Modernisierte Wohnungen werden unabhängig vom Baujahr nach dem Zeitpunkt der Modernisierung eingestuft, wenn die Wohnung in allen Bereichen einem Mietraum entspricht, der zum Zeitpunkt der Verbesserungen üblich war. Unterteilt ist die Tabelle auch noch in drei Quadratmeterbereiche.

Eine Wohnung über 90 Quadratmeter ist, bezogen auf die Fläche, etwas günstiger als eine von 61 bis 90 oder eine bis 60 Quadratmeter. Bei einem Bau- oder Modernisierungsjahr von 1981 bis 1989 beträgt die Quadratmetermiete (einfache Wohnlage, gute Ausstattung) je nach Größe zwischen 5,31 und 5,53 Euro. Eine gute Wohnlage erlaubt eine Miete zwischen 6,25 und 6,36 Euro.
Die günstigste Miete (Baujahr bis 20. Juni 1948, einfache Ausstattung, einfache Wohnlage, über 90 Quadratmeter) liegt bei 2,82 Euro, der Höchstpreis bei 7,10 Euro (gute Ausstattung, gute Wohnlage, bis 60 Quadratmeter).