Die Umsetzung des Schulcampus aus einem Entwurf von 2018: Nun soll der Gemeinderat einen flächendeckenden Bebauungsplan auf den Weg bringen. Foto: Stadt Foto: Schwarzwälder Bote

Schulcampus: Bebauungsplan auf Weg gebracht / Diskussion wegen Veränderungssperre

Im städtischen Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) wurde am Donnerstagabend darüber beraten, wie der Schulcampus an der Graf-von-Bissingen-Straße vorangebracht werden kann. Die Mittel der Stadt kamen dabei nicht bei allen Räten gut an.

Schramberg. "Ich kann diesen beiden Vorlagen aus tiefer innerer Überzeugung nicht zustimmen", schloss Johannes Grimm (Aktive Bürger) seine Stellungnahme zu den Tagesordnungspunkten des AUT, die den künftigen Schulcampus betreffen. Zuvor hatte Grimm, der seinen Fraktionskollegen Frank Kuner vertrat, der Verwaltung vorgeworfen, das Instrument der Veränderungssperre als "äußerstes Zwangsmittel" zu missbrauchen, um Privatgrundstücke auf dem Areal dauerhaft zu entwerten, um diese leichter erwerben und letztlich dadurch ihre Ziele durchsetzen zu können.

Der Schulcampus war im AUT Thema bei zwei Sitzungspunkten, die Rudolf Mager, Fachbereichsleiter Umwelt und Technik, vorstellte. Zum einen soll, um für das gesamte Plangebiet einen Gemeinbedarf auszuweisen, im beschleunigten Verfahren ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung "Schulcampus" aufgestellt werden. Einige Flächen des Areals sind im aktuellen (mit dem angestrebten Plan deckungsgleichen) Bebauungsplan noch als "Mischgebiet" festgesetzt. Um die gesteckten Ziele umzusetzen, sei jedoch die Festsetzung als "Öffentliche Schulen und Kindertagesstätte nebst zugehörigen Einrichtungen" notwendig. Das gelte für alle Grundstücke des neuen Schulcampus. Sollte der Gemeinderat kommende Woche die Aufstellung beschließen, wird die Verwaltung zudem beauftragt, das Bebauungsplanverfahren weiter voranzutreiben.

Darüber hinaus soll für den Bereich des neuen Bebauungsplans eine Veränderungssperrre erlassen werden. Was diese bedeutet, erklärte Matthias Rehfuß, Fachbereichsleiter Recht und Sicherheit: Baugesuche, die das grundsätzliche Vorhaben innerhalb des Plangebiets gefährden würden, könnten dann nicht mehr umgesetzt werden. Eine solche Sperre, so Mager, gelte zwei Jahre mit der Möglichkeit zur Verlängerung um ein weiteres Jahr.

Jürgen Kaupp (CDU) fragte, was in der Zeit bis zum Ende der Veränderungssperre umgesetzt werden müsse. "Mit allem werden wir ja nicht fertig." Mager erklärte, dass dies der Vorteil der modularen Planung in dem Areal sei. Die ersten Schritte wie die Arbeiten um den Kindergarten Don Bosco seien hiervon nicht betroffen, weil diese auf städtischem Gelände stattfänden. Die Veränderungssperre diene dazu, langfristig alle Optionen aufrechtzuerhalten. Dazu gehöre auch, dass weiterhin geplant sei, sämtliche Grundstücke des Gebiets zu erwerben. Die Priorität liege jedoch darin, während der Sperre den Bebauungsplan abzuwickeln. Emil Rode (Freie Liste) fragte: "Und in den drei Jahren dazwischen hab’ ich ein Problem, wenn ich bauen will?" Mager bestätigte.

Er berichtete zudem, dass in dem Gelände ein Bauantrag vorliege. Dabei handelt es sich um das Baugesuch eines Dreifamilienhauses. Das ist der Punkt, an dem Grimms Kritik ansetzt: Der private Eigentümer wird sein Vorhaben zuerst zwei bis drei Jahre lang wegen der Veränderungssperre und im Anschluss wegen des neuen Bebauungsplans nicht umsetzen können, was für diesen den Wert des Grundstücks laut Grimm wirtschaftlich auf null reduziert.

Weil Mager auch früher stets betont habe, dass der Schulcampus alternativ auf den im Besitz der Stadt befindlichen Flächen gebaut werden könnte, appellierte er: "Frau Oberbürgermeisterin, denken Sie an die Signale für die Zukunft, die Sie mit dieser Maßnahme aussenden."

Nach Jahren des Ringens und Suchens möchten Gemeinderat und Verwaltung bei der Graf-von-Bissingen-Straße endlich den Schulcampus umsetzen. Der Standort wurde nach langer Prüfung der Alternativen von allen Beteiligten beschlossen. Hinter der Umsetzung steht ein gewaltiges öffentliches Interesse, wenn es um die Stadt als künftigen Schulstandort geht. An Bauvorhaben von Einzelpersonen sollte ein solches Projekt nicht scheitern. Der Einsatz der Veränderungssperre hat aber einen Beigeschmack – den Grundstückseigentümern werden sämtliche neubauliche Möglichkeiten genommen. Auch die Angst, dass Grundstücke so ihren Wert verlieren, ist nachvollziehbar und richtig. In so einem Fall muss eine Verwaltung Mittel und Wege finden, dass die Betroffenen ihr Vorhaben andernorts realisieren können – und sei es durch einen Grundstückstausch.