Kommunales: Tagesstätten erhöhen Elternbeiträge zum 1. November / Kostendeckungsgrad von 15 Prozent

Die Elternbeiträge in den beiden Kindertagesstätten in Tennenbronn sollen zum 1. November 2020 um 1,9 Prozent steigen.

Schramberg-Tennenbronn. Diese Erhöhung der Beiträge werde von Kirchen, Gemeinde- und Städtetag empfohlen, stellte Kerstin Flaig vom Fachbereich Kultur und Soziales in der Sitzung des Ortschaftsrates vor.

Damit wolle man die angestiegenen Kosten, welche auch durch steigende Anforderungen aufgrund der Corona-Pandemie bedingt anfielen, etwas auffangen. Auch in diesen Zeiten soll den Kindern ein bedarfsgerechtes Angebot in allen Kindertagesstätten in der Stadt bei gleichen Gebührensätzen sichergestellt werden.

Die Erhöhung liege bewusst unter der tatsächlichen Kostensteigerung, um die Eltern nicht über Gebühr zu belasten. Der angestrebte Kostendeckungsgrad von 20 Prozent werde in diesem Jahr mit 14,8 Prozent und im nächsten Jahr mit 15,3 Prozent weiterhin nicht erreicht. Die Erhöhung liege in den Regelgruppen bei zwei bis drei Euro und bei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten bei bis zu vier Euro. In den Krippen liege die Erhöhung zwischen fünf und neun Euro, wie in allen Fällen gestaffelt nach der Anzahl der Kinder einer Familie.

BDU für Abschaffung der Kita-Gebühren

Eine Preisanpassung für das Mittagessen der Kinder von 3,20 Euro sei nicht vorgesehen. In der Satzung werden die Regelungen für Geringverdiener gestrichen. Das "Gute-Kita-Gesetz" und das "Starke-Familien-Gesetz" führten zu Änderungen bei den Elternbeiträgen. Erhielten Eltern einen Kindergeldzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, würden Gebühren von der Jugendhilfe übernommen. Damit sollen Familien mit geringen und mittleren Einkommen vor Armut geschützt werden.

Reinhard Günter kündigte für die BDU die Stimmenthaltung an, weil die Abschaffung der Kita-Gebühren generell angestrebt werde. Entsprechend wurden die neuen Elternbeiträge und die Änderung der Satzung bei zwei Enthaltungen empfohlen. Die Empfehlungen müssen vom Gemeinderat am 1. Oktober beschlossen werden.