Die Waffenamnestie, seit einem halben Jahr in Kraft, wird in Schramberg bislang kaum genutzt. Foto: Warmuth

Amnestie dauert noch bis Juli. Auf korrekten Transport achten. Verwaltung führt Kontrollen durch.

Schramberg - Geerbt, als Kellerfund oder aus zweifelhafter Quelle: Wer eine illegale Waffe besitzt, macht sich strafbar. Noch ist es möglich, diese straffrei los zu werden. Aufgrund einer Amnestieregelung wurden bei der Stadt Schramberg seit Juli vergangenen Jahres zwei Schusswaffen abgegeben. "Ein Luftgewehr und eine Pistole", sagt Pressesprecherin Susanne Gorgs-Mager auf Anfrage.

Wer eine Waffe, Munition oder auch verbotene Gegenstände wie Schlagring oder Butterflymesser besitzt, hat noch bis zum 1. Juli 2018 die Möglichkeit, diese den zuständigen Stellen zu überlassen, ohne mit einer Strafe rechnen zu müssen. Zuständig sind die Waffenbehörden (Stadtverwaltung oder Landratsamt) sowie die Polizeidienststellen.

Wer die Waffen abgibt, muss auf den korrekten Transport achten. "Waffen und Munition müssen getrennt in verschlossenen Behältnissen transportiert werden", teilt dazu das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration mit. Und: Die Abgabe muss auf direktem Weg erfolgen. Demnach ist es beispielsweise zu unterlassen, auf dem Weg zur Abgabestelle das Auto samt Waffe abzustellen und Besorgungen zu machen.

Weitere Änderungen

Mit dem Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes im Juli 2017 hat sich auch für die Aufbewahrung von Waffen und Munition eine Änderung ergeben, sprich die Sicherheitsstandards wurden angehoben. Ziel ist es, dass weniger Waffen abhanden kommen sollen.

Mit dieser Gesetzesänderung werden nur noch Waffenschränke mindestens Grad 0/N nach DIN EN 1143-1 (unter 200 Kilogramm) neu zugelassen. "Für die vor dem 6. Juli 2017 angeschafften Waffenschränke gilt Bestandsschutz. Diese dürfen weitergenutzt werden, auch für neu erworbene Waffen, sofern die Kapazität des alten Schranks dazu ausreicht", so Gorgs-Mager.

Die Stadtverwaltung prüft dies übrigens bei Waffenkontrollen vor Ort. Dazu besuchen Mitarbeiter in unregelmäßigen Abständen Waffenbesitzer wie Jäger oder Sportschützen. Im Gegensatz zu anderen Städten erhebt Schramberg hierfür keine Gebühr. In manchen Orten, beispielsweise in Stuttgart, werden für "verdachtsunabhängige Vor-Ort-Waffenkontrollen" oft über 100 Euro fällig.

Info: Illegale Waffen

Noch bis 1. Juli 2018 ist es möglich, straffrei abzugeben:

 Scharfe Schusswaffen und Munition, deren Erwerb und Besitz sonst nur mit behördlicher Erlaubnis zulässig ist.

 Verbotene Gegenstände, wie Butterflymesser, Totschläger und Schlagringe.

 Waffen und Munition, deren Erwerb und Besitz nur Personen ab 18 Jahren gestattet ist, zum Beispiel Schlagstöcke, Dolche, Gas- und Schreckschusswaffen.