Prozess: Junge Frau fährt ohne Führerschein / Zu 20 Tagessätzen verurteilt

Wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis musste sich eine 20-jährige Frau vor dem Oberndorfer Amtsgericht verantworten. Sie sei lieber selbst gefahren, als mit einem stark alkoholisierten Fahrer mitzufahren. Allerdings war sie auch selbst leicht alkoholisiert.

Schramberg. Eine junge Frau ist am 2. Februar mit einem Freund von Schramberg nach Rottweil zu einer Fasnetsparty gefahren. Der Freund betrank sich so sehr, dass er absolut nicht mehr fahrtüchtig war. Da ergriff die junge Frau die Initiative und fuhr ihn mit seinem Wagen nach Hause, obwohl sie keinen Führerschein hatte. In Schramberg geriet sie in eine Verkehrskontrolle und wurde mit aufs Revier genommen. Dort gestand sie, dass sie keine Fahrerlaubnis habe.

Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Heuer hatte gehofft, die junge Frau nicht mehr vor Gericht zu sehen. Sie hat die Tat schon bei einer früheren Verhandlung gestanden und dafür Sozialstunden aufgebrummt bekommen. Diese leistete sie jedoch nicht ab. "Warum?", wollte Heuer wissen. "Ich bin in ein Loch gefallen," antwortete die junge Frau.

Sie schilderte, dass ihr Bruder einen schweren Unfall hatte, er wurde angefahren. Sie habe einen Job in einer Bar gehabt, ihr sei alles zuviel geworden. So musste sie sich nun erneut vor Gericht verantworten. Dabei ging es nicht nur um das unerlaubte Fahren, sondern auch um die Hintergründe.

Der Mann, mit dessen Auto sie gefahren ist, sei ein "guter Kumpel" gewesen, ein Verhältnis habe sie nicht mit ihm gehabt. Mit ihm habe sie in einer Diskothek mal den Hitlergruß gezeigt – "ein Spaß", so die Angeklagte. Richter Heuer jedoch äußerte Bedenken, ob die Angeklagte vielleicht in die Nazi-Szene geraten sei.

Das verneinte sie, sie habe jetzt einen Freund, der sie unterstütze und einen Job. "Ich will die Vergangenheit zurücklassen und einen Neuanfang machen", beteuerte die Angeklagte. Sie beschrieb auch, dass sie eine Zeit lang als Prostituierte in Schramberg gearbeitet habe. Ein Zuhälter habe sie zwei Jahre lang über das Internet verkauft. Dieser habe ihr nach ihrer abgebrochenen Frisörausbildung schöne Augen gemacht.

Zwei Polizisten schilderten vor Gericht, wie die Kontrolle verlaufen sei. Es sei eine Routinekontrolle gewesen. Da der Alkoholtest positiv ausgefallen sei, haben die Polizisten die junge Frau mit aufs Revier genommen, wo sie gestand, dass sie keinen Führerschein habe. Sie wollten wissen, warum die Frau gefahren sei. Sie habe angegeben, dass sie lieber selber gefahren sei als mit einem stark alkoholisierten Mann.

Ihr Kumpel, ein 34-jähriger Lagerist, sagte aus, dass er in der Nacht einen "Filmriss" gehabt habe. Er könne sich an gar nichts mehr erinnern, auch nicht daran, dass ihn die 20-Jährige mit seinem eigenen Wagen nach Hause gefahren habe. Zur Nazi-Szene zähle er sich trotz des Hitlergrußes nicht. Das sei "hirnlos" gewesen, sagt er. Auch sei er kein Freier von ihr gewesen.

Da mit der Jugendgerichtshilfe kein Termin zustande kam, musste Richter Heuer selbst entscheiden, ob eine Jugendstrafe in Frage kommt oder nicht. Die geistige und sittliche Entwicklung der Frau konnte nicht nachvollzogen werden. Aufgrund der erwachsenen Überlegungen der Frau sei Erwachsenenstrafrecht anzuwenden.

Der Richter verurteilte die Frau zu 20 Tagessätzen über 25 Euro und betonte: "Das hätten Sie billiger haben können."

Die Angeklagte nahm das Urteil an und legt keine Rechtsmittel ein.