Solche Fremdwerbetafeln wie in der Seedorfer Straße im Stadtteil Waldmössingen kann die Stadt nicht verhindern, was dem Ortschaftsrat wiederum gar nicht gefällt. Foto: Herzog

"Solche Anlagen verschandeln unseren Ort." Emotionale Diskussionen. Weitere "Werbefremdanlagen"?

Schramberg-Waldmössingen - Bittere Pille: Sehr zum Missfallen des Ortschaftsrats müssen weitere Werbefremdanlagen wie in der Seedorfer Straße geduldet werden. Die Stadtverwaltung hat keine rechtliche Handhabe, dies zu verhindern.

Unterscheidung in Eigenwerbung und Fremdwerbung

In der März-Sitzung hatte Ortschaftsrat Jürgen Kaupp die Verwaltung gebeten, eine Stellungnahme darüber abzugeben, weshalb Firmen im Gewerbegebiet Webertal eigene Werbeschilder entfernen mussten, übergroße Werbetafeln im Ort auf privaten Grundstücken aber genehmigt wurden.

Wie Matthias Rehfuß, Fachbereichsleiter Recht und Sicherheit, im Ortschaftsrat erläuterte, müsse zwischen Eigenwerbung (Werbeanlage an der Stätte der Leistung) und Fremdwerbung (Werbeanlage für Werbung Dritter) unterschieden werden.

Verbieten nicht möglich

Fremdwerbeanlagen seien im Gebiet eines rechtskräftigen Bebauungsplans als eigenständige Hauptanlagen zu beurteilen und als Gewerbebetrieb anzusehen. Planungsrechtlich seien sie somit für gewerbliche Nutzungen in Gewerbe- und Industriegebieten wie auch in Mischgebieten zulässig. Eine Einschränkung sei nur mit entsprechender Begründung im Bebauungsplan möglich.

"Wir haben aufgrund der Anfrage von Jürgen Kaupp wirklich gründlich geprüft, ob wir es verbieten können. Chancen, einen Ausschluss über eine flächendeckende Gestaltungssatzung zu bewirken, sehen wir leider keine. Andere Kommunen haben das versucht und sind gescheitert. Nur in reinen Wohngebieten ist das Aufstellen von Fremdwerbetafeln nicht erlaubt", bedauerte der Fachbereichsleiter.

Vereinen und anderen Veranstaltern Plakatierung an Straßenleuchten verboten

Die Frage von Kaupp, ob es da eine Norm gebe, wie groß so eine Anlage höchstens sein dürfe, verneinte Rehfuß. Es müsse lediglich geprüft werden, ob die beantragte Werbeanlage für den Verkehr hinderlich sei. Wenn ja, müsse sie in der Größe reduziert werden. Ralf Kopp folgerte daraus, dass bei einem Antrag die Nachbarn zwar gehört werden, aber nichts dagegen haben dürften. "Der Antrag wird so behandelt wie jeder andere Bauantrag auch. Es gibt Schützenswertes, die den Anliegern zusteht. Eine Werbeanlage fällt jedoch nicht darunter", erklärte der städtische Vertreter.

Laut Kaupp hat es im Ort Ärger gegeben, weil Firmen ihre Werbetafeln zurückbauen mussten und nur ein paar Monate später die Fremdwerbetafel in der Seedorfer Straße aufgestellt wurde. Außerdem sei Vereinen und anderen Veranstaltern Plakatierung an Straßenleuchten verboten worden. Auch habe es seitens der Stadtverwaltung geheißen, dass nur eine solche Anlage genehmigt werden müsse.

Durchgangsverkehr für Auftraggeber attraktiv

Nun lägen weitere Anträge vor, die nicht gestoppt werden könnten. "Das ist den Bürgern schlecht vermittelbar. Jeder, der an einer Durchgangsstraße wohnt, kann so eine Tafel auf seinem Grundstück bekommen. Ich verstehe die rechtliche Lage, verlange aber irgendeine Lösung, bevor weitere zehn Werbeanlagen genehmigt sind", ließ Kaupp nicht locker.

Unterstützt wurde er von Kollege Jürgen Moosmann, der urteilte: "Mir gefällt das Ganze überhaupt nicht. Solche Anlagen verschandeln unseren Ort. Das Problem sehe ich darin, dass wir zu viel Durchgangsverkehr haben und dies natürlich für die Auftraggeber attraktiv ist". Rehfuß wiederholte sein Bedauern, in dieser Sache nicht weiterhelfen zu können.