Mit einer Axt soll ein 66-jähriger Mann in Schramberg auf seinen Nachbarn losgegangen sein. (Symbolfoto) Foto: Paul Maguire/ Shutterstock

Streit zwischen Anwohnern eskaliert. 44-jähriger Vater verhindert gerade noch Schlimmeres.

Schramberg - Ein Streit zwischen zwei Nachbarn ist am späten Samstagabend in der Schramberger Talstadt eskaliert. Dies gaben die Staatsanwaltschaft Rottweil und das Polizeipräsidium Konstanz am Montag in einer gemeinsamen Presseerklärung bekannt.

Demnach soll ein 66 Jahre alter Mann nach einem Streit mit seinem Nachbarn zu einer Axt gegriffen haben und diese in Richtung seines 44-jährigen Kontrahenten geschlagen haben. Mit einer Abwehrbewegung konnte sich dieser vor dem Angriff noch schützen, er wurde leicht verletzt.

Ehepaar stößt Drohungen aus

Zwischen den beiden Nachbarn war es laut Polizei offenbar seit Jahren immer wieder zu Streitigkeiten gekommen. Am Samstagabend, als es bereits dunkel war, suchte der 44-Jährige mit seinem Sohn spätabends auf der Straße nach der vermissten Katze der Familie, weshalb die beiden mit der Taschenlampe unter anderem auch in das Grundstück des Nachbarn leuchteten.

Der 66-jährige Tatverdächtige und seine 65-jährige Frau erkannten den 44-Jährigen und riefen diesem daraufhin mehrere Schimpfworte und Beleidigungen, aber auch Drohungen zu.

Mit einer Axt in der Hand kam der 66-Jährige schließlich aus dem Haus und eilte dem Nachbarn, der bereits weitergegangen war, hinterher. Noch unweit seines Hauses drohte ihm der aufgebrachte Tatverdächtige erneut und schlug mit dem schweren Werkzeug in Richtung Kopf des Opfers.

Polizisten finden Waffen und Munition

Durch die spontane Abwehr des Schlags erlitt der 44-Jährige nur eine kleine Schnittwunde, blieb aber ansonsten unverletzt.

Die Staatsanwaltschaft Rottweil ordnete gleich nach dem Vorfall eine Wohnungsdurchsuchung an. Neben der Axt fanden die Beamten des Polizeireviers Schramberg ein Luftgewehr und diverse erlaubnispflichtige Munition. Sie leitete ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung sowie Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz ein.