Vereinsvorstand Georg Griese samt Hahn. Foto: her

Die frühmorgendlichen Weckrufe der Hähne der Kleintierzüchter rauben einer Nachbarin in Schorndorf den Schlaf.

Die frühmorgendlichen Weckrufe der Hähne der Kleintierzüchter rauben einer Nachbarin in Schorndorf den Schlaf.

Schorndorf - Wenn, wie derzeit, die Dunkelheit erst kurz nach 8 Uhr morgens langsam ins Tageslicht übergeht, sind die Probleme eher gering. Wenn allerdings die Sonne bereits morgens vor 5 Uhr aufgeht, dann fühlen sich die Hähne in einer Anlage an der Schorndorfer Heinkelstraße berufen, dieses Phänomen auch der ganzen Umgebung mitzuteilen – per lautstarkes Kikeriki. Was wiederum einer Nachbarin den Schlaf raubt. Jetzt hat sie den Schorndorfer Kleintierzuchtverein verklagt.

Der Ärger zwischen der Anwohnerin auf der einen und dem Vereinsvorstand auf der anderen Seite zieht sich bereits über Jahre hin. Seit 2004 wohnt die sensible Familie im Dachgeschoss eines Hauses schräg gegenüber der Kleintierzuchtanlage. An den Hahnenschreien stören sich diese Nachbarn aber erst seit einigen Jahren. Der Grund, so ihre Vorhaltungen: Die Zahl der Hähne sei gestiegen – im Sommer lege der erste Gockel im Morgengrauen los und stecke in einer Kettenreaktion seine bis zu zehn Kumpel an. Zudem habe der Verein sein Gelände zwischenzeitlich ausgedehnt.

Die Züchter wiederum reagierten auf die Vorwürfe recht perplex. „Uns gibt’s doch schon seit 1884“, erklärte Vorstand Georg Griese. Zudem habe die Stadt jenes Gelände am Ortsrand doch einst bewusst für die Zucht von Hasen, Tauben oder eben Rassehühnern auserkoren. Es folgte ein Gerichtstermin sowie im Frühsommer 2013 eine VorOrt-Inspektion morgens um 6 Uhr. Richterin Simone Höfer empfand die Belästigung dabei zwar als „nicht so schlimm“ und empfahl Ohrstöpsel, das müssten Menschen, die an einer vielbefahrenen Straße wohnten, auch machen. Doch der Vorschlag reichte der Anwohnerin nicht aus. Es folgte ein vorläufiger Kompromiss. Demnach wurden an den Eingängen der Ställe Klappen angebracht, gesteuert wiederum per Zeitschaltuhr – damit die Hähne ihren Weckruf im Freien erst wesentlich später starten.

War’s anfangs offenbar ganz in Ordnung, so beklagte die Anwohnerin kurz vor der Jahresausstellung des Vereins im Herbst wieder einen erhöhten Lärmpegel. Sie wandte sich erneut ans Gericht. Ihr Anwalt monierte, die Haltung von Hähnen in jenem Gewerbegebiet sei „ortsunüblich“. Und seiner Mandantin drohten gesundheitliche Schäden, wenn sie frühmorgens vom lautstarken Hahnengeschrei aus dem Schlaf gerissen werde. Noch ein solcher Sommer wie der vergangene sei unzumutbar; eine bessere, effektivere Schalldämmung müsse her. Der Verein wiederum sieht sich kurz vor dem Ende: „Wenn das so weitergeht, können wir den Laden dichtmachen.“

Simone Höfer setzt nun darauf, dass die verzwickte Angelegenheit durch ein Lärmgutachten einer Lösung nähergebracht wird. Der Fachmann soll in seiner Expertise klären, wie die Belästigung einzustufen ist. Hernach eine Entscheidung zu fällen, die die Kontrahenten zufriedenstellt, dürfte allerdings höchste richterliche Kunst erfordern.