Schon beim Bürgerspaziergang 2017 kamen Verkehrsfragen zur Sprache. Foto: Ade Foto: Schwarzwälder Bote

Ampel-Ärger: Klaassen nimmt Stellung im Gemeinderat

Schopfloch. Ausführlich nahm Bürgermeister Klaas Klaassen in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats zu der Kritik eines Anwohners Stellung, der sich über eine geplante Fußgängerampel vor seinem Haus in der Hauptstraße ärgert (wir berichteten). Klaassen verlas einen Aktenvermerk vom 26. März.

Demnach bemühe sich die Gemeinde seit Jahren um eine sichere Überquerungsmöglichkeit in der Hauptstraße, insbesondere für Schule und Kindergarten. Das Landratsamt Freudenstadt habe in Abstimmung mit allen Beteiligten – Straßenbauamt, Polizei und Gemeinde – eine Ampel im November 2017 angeordnet und im Dezember die Detailplanung abschließend festgelegt. Sie solle nun im Frühjahr aufgestellt werden.

Im Zusammenhang mit der Hauptstraße gebe es zwei Schwerpunkte, die der Gemeinde Sorge bereiteten, so Klaassen: der Bereich Richtung Schule und Kindergarten sowie der Bereich Marktplatz, Volksbank, Lebensmittelladen, Arztpraxis und Apotheke. Auf die dort kritische Situation sei unter anderem beim Bürgerspaziergang zur Neugestaltung des Marktplatzes hingewiesen worden.

Lärmaktionsplan greift bei Hauptverkehrsstraße

Beim Wettbewerb für die Neugestaltung des Marktplatzes sei deshalb eine Aufgabe gewesen, diesen Bereich zu berücksichtigen. Er hoffe, so Klaassen, dass über dieses Projekt eine Geschwindigkeitsreduzierung beziehungsweise eine Erhöhung der Verkehrssicherheit durch verschiedene Maßnahmen möglich sei. Dies müsse nach den geltenden Regeln mit der Straßenverkehrsbehörde entsprechend koordiniert werden, denn im Hinblick auf Geschwindigkeitsbegrenzungen habe das Landratsamt das alleinige Sagen.

Eine Tempo-30-Begrenzung im Rahmen eines Lärmaktionsplans habe die Gemeinde im vergangenen Jahr ebenfalls prüfen lassen. Das Verkehrsministerium habe mitgeteilt, der Kartierungsumfang des Lärmaktionsplans der alle fünf Jahre vorgenommenen Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen richte sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes. In Frage kämen vor allem Bundesfern- und Landesstraßen mit einer jährlichen Verkehrsbelastung von mehr als drei Millionen Fahrzeugen, also rund 8200 Fahrzeugen am Tag. Diese Kriterien einer Hauptverkehrsstraße erfülle auf Schopflocher Gemarkung allenfalls die Bundesstraße 28. Deren Verkehrsstärke westlich und östlich des Orts im Bezugsjahr der Lärmkartierung 2015 habe jedoch ebenfalls unter der erforderlichen Schwelle gelegen. Deshalb weise die Lärmkartierung 2017 für Schopfloch keine kartierten Strecken aus.

Der Mitarbeiter des Ministeriums habe in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es eventuell möglich wäre, durch ein städtebauliches Entwicklungskonzept eine Geschwindigkeitsbegrenzung zu erreichen, zum Beispiel bei der Gestaltung einer lebendigen Ortsmitte durch Einbeziehung der Hauptstraße, so Klaassen.

Aus Sicht des Landratsamts sei die einzig sichere Möglichkeit, die Hauptstraße zu überqueren, eine Fußgängerampel. Der geplante Standort sei nach gründlicher Prüfung, bei der auch die Rektorin der Schule beteiligt gewesen sei, festgelegt worden. Alle Beteiligten seien der Meinung, dass die Ampel an dieser Stelle gegenüber dem Aufgang zur Schule eine Bündelungsfunktion entfalte, so Klaassen. Würde man den Standort nur wenige Meter verlegen, würde die Ampel nur eingeschränkt benutzt und es gebe weiterhin "wilde Querungen", möglicherweise gerade in diesem unübersichtlichen Kurvenbereich. Ein anderer Standort sei aus Sicht des Landratsamts nicht möglich.