In Debatte um Straßensperrung mischt sich weiterer Nachbar ein. "Straße wird ganzjährig belagert."
Schopfloch - In die Debatte um eine angeblich unverhältnismäßige Straßensperrung aufgrund eines Umzugs in Schopfloch hat sich nun ein weiterer Nachbar eingeschaltet. Und der sagt: "Da beschweren sich gerade die Richtigen."
Doch von vorne: In der Mörikestraße in Schopfloch galt am 30. Mai und gilt am 6. Juni sowie vom 11. bis zum 13. Juni - also an fünf Tagen - auf 150 Metern jeweils sechs bis sieben Stunden lang ein vorübergehendes Halteverbot. Beantragt hat dies eine Frau, die eine Wohnung in der Straße bezieht. Ein Anwohner meldete sich vor einigen Tagen bei schwarzwaelder-bote.de, um sich über dieses seiner Meinung nach "bescheuerte" Halteverbot zu beschweren. "Alle finden es lachhaft", erzählte Frank Buss im Gespräch mit unserer Zeitung.
Platz in Straße wird knapp
Dem widerspricht nun ein anderer Nachbar. "Es sind durchaus nicht alle hier der Meinung, dass das bescheuert ist", gibt Rolf Maier zu Protokoll. Und er denkt auch, den Grund für die Beschwerde von Frank Buss zu kennen: "Manche benutzen unsere Straße hier als Abstellfläche für ihre ganzen Fahrzeuge - mehrere Autos, Motorräder und Wohnmobile. Da kann schon mal der Platz knapp werden."
Auch die Gemeindeverwaltung hatte auf unsere Anfrage wenig Verständnis für die Empörung des Anwohners gezeigt und sah an dem Halteverbot nichts Schlimmes. Dem stimmt auch Rolf Maier zu. "Die Straße ist sowieso eine Engstelle", sagt er. Und ergänzt: "Da sie von manchen Leuten ganzjährig belagert wird, hätte die Frau ja ohne Halteverbot an mehreren Häusern klingeln und darum betteln müssen, dass die Leute wegfahren."
Wohnmobil abstellen nicht verboten
Über die "Belagerung" habe er selbst sich bereits bei der Verwaltung beschwert - ohne Erfolg. Denn der umstrittene Nachbar tut nichts Verbotenes: Wohnmobile dürfen in Wohngebieten generell für längere Zeit abgestellt werden - sofern für diese Fahrzeuge an der Stelle kein generelles Parkverbot besteht. Anders sieht es bei Wohnwagen aus: Laut Straßenverkehrsordnung dürfen Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeuge "nicht länger als zwei Wochen geparkt werden".
Rolf Maier fühlt sich jedenfalls "wie auf einem Campingplatz", möchte aber eines klarstellen: "Die neue Nachbarin ist willkommen und ich will nicht, dass sie vorab ein falsches Bild von den Leuten in unserer Straße bekommt."