Das Landgericht Stuttgart hat im Spruchverfahren das Barabfindungsangebot und die Garantiedividende für Homag-Aktionäre angehoben. Foto: HOMAG

Landgericht fasst Beschluss zu Barabfindung und Garantiedividende. Erhöhung um zwei Cent.

Schopfloch - Das Landgericht Stuttgart hat im Spruchverfahren das Barabfindungsangebot und die Garantiedividende für Homag-Aktionäre angehoben.

Darauf weist die Homag AG in einer Mitteilung hin. Im Mittelpunkt des Spruchverfahrens ging es um den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Dürr Technologies GmbH, einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft der Dürr AG, und der Homag Group AG. Das Gericht beschloss eine Barabfindung für Aktionäre der Homag AG, die ihre Anteile der Dürr Technologies GmbH andienen, von 31,58 Euro. Dürr hatte in dem im März 2015 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag eine Barabfindung von 31,56 Euro angeboten.

Gegen den Beschluss können die Parteien des Spruchverfahrens Beschwerde zum Oberlandesgericht Stuttgart einlegen. Die Frist für die Andienung der Aktien durch die Homag-Aktionäre endet zwei Monate nach dem Tag, an dem die rechtskräftige Gerichtsentscheidung im Bundesanzeiger bekannt gemacht geworden ist. Homag-Aktionäre können das Barabfindungsangebot in Höhe von 31,58 Euro annehmen oder die Aktien weiterhin halten und eine jährliche Garantiedividende von 1,03 Euro erhalten, solange der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag läuft. Dürr sei jedoch nach Ende der Andienungsfrist zu keinem weiteren Abfindungsangebot verpflichtet.

Dürr-Konzern zufrieden

Die Garantiedividende (Ausgleich) werde durch den Beschluss des Gerichts von ursprünglich 1,01 auf 1,03 Euro netto – entsprechend von ursprünglich 1,18 auf 1,19 Euro brutto – angehoben. Derzeit hätten die Aktionäre der Homag AG Anspruch auf eine gesetzlich vorgeschriebene Garantieverzinsung, bei der die Garantiedividende (Ausgleich) anzurechnen sei. Der Anspruch auf die Garantieverzinsung endet mit der Annahme des Abfindungsangebots beziehungsweise der oben beschriebenen Annahmefrist.

Die vom Gericht beschlossenen Anhebungen führen im Jahr 2019 zu einer "geringfügigen Mehrbelastung" von etwa einer Million Euro im Ergebnis des Dürr-Konzerns, teilt die Gesellschaft mit. Carlo Crosetto, Finanzvorstand der Dürr AG: "Die Entscheidung des Gerichts ist für uns zufriedenstellend. Die Anhebungen sind minimal ausgefallen. Das bestätigt unsere Planungsannahmen und die Unternehmensbewertung für Homag, die vor Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vorgenommen wurde."

Dürr hält über die Dürr Technologies GmbH 63,9 Prozent der Aktien der Homag-Gruppe AG und verfügt über 78 Prozent der Stimmrechte.