Ein vorübergehendes Halteverbot für Umzüge ist laut Landratsamt nichts Außergewöhnliches und kommt sehr regelmäßig vor. (Symbolfoto) Foto: manfredrichter / pixabay

Straße wegen Umzug tagelang halbseitig gesperrt. Anwohner findet das "bescheuert". 

Schopfloch - Fünf Tage lang eine Straße halbseitig für den Umzug in eine Zweizimmerwohnung sperren? Das hält ein Anwohner der Mörikestrasse in Schopfloch für unverhältnismäßig. 

In der Straße gilt am 30. Mai, am 6. Juni sowie vom 11. bis zum 13. Juni - also an fünf Tagen - auf 150 Metern jeweils sechs bis sieben Stunden ein vorübergehendes Halteverbot. Das Halteverbot hat laut Frank Buss eine Frau beantragt, die in eine Zweizimmerwohnung der Straße einzieht. Buss lebt selbst in der Straße und findet die Sperrung "bescheuert". 

Stadtverwaltung versteht Aufregung nicht

Klar mache man Platz, wenn jemand umzieht, meint der Anwohner. Aber das dauere doch normalerweise zwei Tage. Und nicht fünf Tage à sieben Stunden. Dafür hätten seine Nachbarn und er kein Verständnis. "Das stört alle. Alle finden es lachhaft", berichtet Buss. 

Die Stadtverwaltung hat wiederum wenig Verständnis für die Empörung der Anwohner. Kämmerer Heiko Meixner fragt sich, "warum die sich jetzt aufregen?" Es falle ihm schwer, das zu verstehen. Er berichtet, dass das Landratsamt für die Genehmigung solcher Halteverbote bei Umzügen zuständig ist. Die Gemeinde könne allerdings Bedenken anmelden, wenn etwa der Verkehrsfluss gefährdet werde. In diesem Fall seien jedoch keine Einwände geäußert worden, da man nichts Schlimmes an dem Halteverbot sehe. Schließlich könne die Straße von beiden Seiten angefahren werden. 

Halteverbot soll komplette Sperrung verhindern

Das Landratsamt gibt die Auskunft, dass das Halteverbot genehmigt wurde, "um den Umzugsfahrzeugen die Möglichkeit zum Halten zu gewährleisten, ohne die Straße zu blockieren". Die Antragstellerin hätte befürchtet, dass zu viele parkende Fahrzeuge sowie die dazukommenden Umzugsfahrzeuge die Straße komplett versperrt hätten. Mit einem Halteverbot für die Länge des Gebäudes (also ein Umzugsfahrzeug plus Ladefläche) kann dies laut Pressesprecherin Sabine Eisele verhindert werden. Sie weist ferner darauf hin: "Ein vorübergehendes Halteverbot für Umzüge ist nichts Außergewöhnliches und kommt sehr regelmäßig vor."

Indes hat die "verkehrsrechtliche Anordnung" die Umziehende 45 Euro gekostet. "Dazu kommen noch die Kosten des Bauhofes/Verkehrssicherungsfirma für die Aufstellung der Verkehrsschilder", so Eisele.