Ein Geflüchteter hat den Einrichtungsleiter der Unterkunft in Fahrnau auch mit dem Tod bedroht. Das Amtsgericht Schopfheim hat seine Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Monatelang drangsalierte ein Bewohner der Flüchtlingsunterkunft in Fahrnau den Einrichtungsleiter mit üblen Schimpfwörtern und wüsten Gewaltandrohungen. Die verbalen Attacken nahmen solche Ausmaße an, dass der Bedrohte sogar um sein Leben fürchtete und mehrfach Strafanzeige gegen den Aggressor erstattete.
Reißleine gezogen
Jetzt zog das Amtsgericht Schopfheim die Reißleine. Es verurteilte den 34-jährigen Mann aus Gambia, der seit 2017 in Deutschland lebt und bereits öfters mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist, wegen mehrfacher Beleidigung und Bedrohung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Monaten. Mit inbegriffen war dabei auch eine Verurteilung wegen fahrlässigen Fahrens mit einem unversicherten E-Scooter, noch dazu unter Einfluss von Cannabis, das mit einem Unfall endete.
Das Gericht setzte die Haftstrafe allerdings zwei Jahre zur Bewährung aus und erlegte dem Mann zusätzlich 100 Arbeitsstunden für eine gemeinnützige Organisation sowie die Kontaktaufnahme zur Drogenberatungsstelle auf.
Letzte Chance
„Derartige Schimpfwörter und Gewaltandrohungen sind ein No-Go“, redete Richter Stefan Götz in seiner Urteilsbegründung dem Angeklagten ins Gewissen. Er ließ denn auch keinen Zweifel daran aufkommen, dass der 34-Jährige endgültig in den Knast wandern muss, falls er sich in den kommenden 24 Monaten auch nur das Geringste zuschulden kommen lässt oder die Auflagen nicht erfüllt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Flüchtling aus Gambia zur Last gelegt, dass er den Leiter der Unterkunft in Fahrnau im November des vergangenen Jahres mehrfach nicht nur mit schlimmen Schimpfwörtern beleidigt, sondern auch gedroht habe, ihn umzubringen. Aufgrund ähnlicher Vorfälle hatte ihn das Amtsgericht bereits im September und Oktober 2024 zweimal zu einer Geldstrafe verurteilt.
Angeklagter sieht Verschwörung als Grund für den Konflikt
Der 34-Jährige, der ohne Verteidiger erschienen war und lediglich einen Dolmetscher an seiner Seite hatte, räumte zwar ein, den Einrichtungsleiter beleidigt zu haben, weil der ihn „provoziert“ habe, mit dem Tod habe er ihn aber nie bedroht. Als Grund für den Konflikt gab er an, der Einrichtungsleiter und dessen Kollege von der Caritas hätten sich gegen ihn verschworen und seien schuld daran, dass er gegen seinen Willen von der Anschlussunterbringung (AU) im Markus-Pflüger-Heim nach Fahrnau umziehen musste.
Der Einrichtungsleiter verlegte solche Unterstellungen indes ins Reich der Phantasie. Tatsächlich sei der Umzug nach Fahrnau nötig gewesen, weil der Landkreis die AU in Wiechs geschlossen und die Betroffenen darüber auch informiert habe.
Mit Mord gedroht
Sichtlich aufgewühlt listete er im Zeugenstand die zahlreichen unliebsamen Begegnungen mit dem Angeklagten samt aller verbalen Attacken auf. „Er sprach eine klare Morddrohung gegen mich aus“, gab er zu Protokoll („I will kill you“) und betonte, er nehme diese „sehr ernst“. Er mache diese Tortur „schon drei Jahre mit“ und habe seinen Arbeitsalltag mittlerweile so gestaltet, dass er dem 34-Jährigen nicht mehr über den Weg laufen müsse.
Kollege bestätigt mehrere Vorfälle
Ein Kollege des Einrichtungsleiters bestätigte als Zeuge, dass es tatsächlich „mehrere Vorfälle“ der genannten Art gegeben und dass alles begonnen habe mit der Schließung der AU im Markus-Pflüger-Heim. Danach seien immer wieder „böse Worte gefallen“. Sein Kollege sei in der Tat „ein rotes Tuch“ für den Angeklagten, berichtete er.
Auch bei der Polizei war der 34-Jährige kein unbeschriebenes Blatt. Ein Beamter erklärte im Zeugenstand, er und seine Kollegen seien öfters zur AU in Fahrnau ausgerückt, weil es wieder mal „Streit“ gab zwischen dem Angeklagten und dem Einrichtungsleiter.
Für die Staatsanwaltschaft war nach den zwei Prozesstagen denn auch klar, dass die Anklagepunkte allesamt erwiesen seien. Somit stelle sich lediglich die Frage, ob der Angeklagte noch einmal mit einer Geldstrafe davonkomme oder nicht. Habe dieser doch ein „gut gefülltes Strafregister“ vorzuweisen, wenngleich ohne wirklich schwere Straftaten.
„Sanktionen fällig“
Weil er aber bereits im vergangenen Jahr wegen einschlägiger Delikte (Bedrohung und Beleidigung) schon zwei Geldstrafen kassierte, seien jetzt „deutliche Sanktionen fällig“, so die Vertreterin der Anklage in ihrem Plädoyer. Sie hielt eine Gesamtstrafe von zehn Monaten für angemessen, regte zusätzlich aber eine Bewährungsfrist von zwei Jahren sowie eine Auflage in Form von 100 gemeinnützigen Arbeitsstunden an – und rannte bei Richter Stefan Götz damit offene Türen ein.