Den Hasler Windkraftplänen am Glaserkopf erteilt die Markgrafenstadt ein glatte Abfuhr. Fotomontage: Dezent Zivil Foto: Markgräfler Tagblatt

Gemeinderatsvorlage: Verwaltung lehnt Pläne für Hasler Windpark ab / Sorge ums Landschaftsbild

Von Werner Müller

 

Klare Windkante: Die Markgrafenstadt lehnt die Pläne für den Windpark Hasel am Glaserkopf in Bausch und Bogen ab. Diesen Beschluss legt die Verwaltung jedenfalls dem Gemeinderat für die kommende Sitzung nahe.

Schopfheim . In der muss sich das Gremium mit dem immissionsschutzrechtlichen Antrag der EnBW für die geplanten fünf Windräder im Süden des Golddorfes auseinandersetzen. Schopfheim hat als „betroffene Nachbargemeinde“ zu dem Genehmigungsverfahren Stellung zu beziehen. Am Glaserkopf wollen die Investoren, wie berichtet, fünf Windräder mit einer Gesamthöhe von jeweils 212 Metern errichten.

Laut den eingereichten Gutachten hält der geplante Windpark die Grenzwerte hinsichtlich der Schallemissionen ein. Aufgrund der räumlichen Nähe seien die Anwesen Mettlen 2 und 3 zwar „am stärksten belastet“, heißt es in der Vorlage, dies jedoch „noch innerhalb der gesetzlich zulässigen Lärmwerte“.

Mit Blick auf die vorgeschriebenen Mindestabstände zu Wohngebieten und Splittersiedlungen (700 beziehungsweise 750 Meter) bezeichnet die Stadt den Abstand der Anlage 1 zu den Einzelgehöften Mettlen 2 und 3 als „problematisch“ und „nicht eingehalten“. Dieser betrage lediglich 400 Meter.

Hinzu komme eine „massive Bedrängungswirkung“ für die Bewohner der besagten Einzelgehöfte, da das Gelände von dort bis zur 210 Meter hohen Windkraftanlage um 80 Meter steil ansteigt.

In der Gesamteinschätzung des Vorhabens schließen die Gutachter „erhebliche nachteilige“ Wirkungen aus und sehen laut Vorlage von einer Umweltverträglichkeitsprüfung ab. Demgegenüber macht die Stadt „massive Beeinträchtigungen“ und „erhebliche Auswirkungen“ geltend und hält eine Umweltverträglichkeitsprüfung nachgerade „für zwingend erforderlich“.

In punkto Arten- und Naturschutz kommen die Fachgutachter zum Ergebnis, dass sich Beeinträchtigungen durch Ausgleichsmaßnahmen kompensieren lassen. Im einzelnen schlagen sie vor, die Standorte zu optimieren, die Rodungszeiten zu beschränken, bei der Flächenfreistellung besonders auf die Haselmaus zu achten, die Kabel in der Erde zu verlegen, archäologische Bodendenkmale zu sichern und Kollisionen von Fledermäusen durch einen Abschaltlogarithmus zu vermeiden. Als Ausgleich empfehlen die Gutachter, für Fledermäuse künstliche Quartiere und für Vögel Nisthilfen anzulegen sowie ein Waldbiotop aufzuwerten.

Für den Windpark gibt es grundsätzlich zwei Erschließungsvarianten. Die Zuwegung über Wehr hat der dortige Gemeinderat bereits abgelehnt. Die zweite Variante über Gersbach würde über das Allmendfeld (Rodelhang) führen, dass zugleich als FFH-Fläche ausgewiesen ist. Dies Zufahrt wäre zwar provisorisch und müsste wieder zurückgebaut werden. Die Untere Naturschutzbehörde lehnt diese Trassenvariante dennoch ab. Die Verwaltung rät dem Gemeinderat, dies ebenfalls zu tun, und bringt als dritte Variante eine Zuwegung über Hasel ins Spiel.

Die größten Bedenken macht Schopfheim indes wegen des Landschaftsbildes geltend. Die fünf Anlagen am Glaserkopf hätten darauf „erhebliche Auswirkungen“ sowohl im Nah- als auch im Fernbereich, heißt es im Beschlussvorschlag. Insbesondere verschandelten sie die Aussicht vom Golddorf aus in Richtung Berner Oberland. Außerdem drohe Gersbach durch die fünf Anlagen am Rohrenkopf und jene fünf am Glaserkopf eine „Umzingelung“. Zudem sei womöglich auch auf Gemarkung Wehr ein weitere mögliche Standort für Windkraftanlagen auf dem Mettlenkopf realisierbar.

Gersbach lebe auch vom Tourismus, so die Stadtverwaltung. Es sei zu befürchten, dass sich dieser aufgrund der „Vielzahl störender Windkraftanlagen“ rückläufig entwickele.