Gericht: Schnell ausgesprochenes Schimpfwort kann teuer werden

Schonach/Villingen (leo). "Sch... Ausländer. Geht dahin, wo ihr hergekommen seid." So sagte anscheinend ein älterer Mann aus der Region Schonach zu spielenden Kindern, als er an diesen vorbei gegangen ist.

Die Eltern der Kinder hörten dies und es gab einen kurzen Wortwechsel.

Das Ende war, dass die Eltern, ein Ehepaar mit Migrationshintergrund, zur Polizei gingen und eine Anzeige wegen Beleidigung machten.

Die Sache kam ins Rollen. Nach der Anzeige gab es einen Strafbefehl. Dieser wurde nicht akzeptiert und so endete der Streit in einer mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Villingen.

Hier schilderte der Angeklagte die damalige Situation, wie sie sich aus seiner Sicht zugetragen hatte.

Die Mutter und der Vater der Kinder schilderten als Zeugen aus ihrer Sicht, wie das Geschehen war.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte Freispruch. Es sei nicht ganz klar, wie und was hier sich abspielte. So ihre Gründe.

Das Gericht war anderer Meinung. Es glaubte den Aussagen der Eltern und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 16 Tagessätzen zu 150 Euro.