Im Winter ist wieder Schneeschippen angesagt.Foto: Hase Foto: Schwarzwälder Bote

Winterdienst: Gemeinde informiert über Rechte und Pflichten

Schonach (bk). Nicht nur an den zugefrorenen Scheiben erkennt derzeit frühmorgens jeder Autofahrer ohne Garage: Der Winter steht vor der Tür und damit für viele Bürger der Raumschaft auch die Schneeräumung. Voraussetzung ist selbstredend, dass die weiße Pracht in dieser Wintersaison in Hülle und Fülle vom Himmel fällt.

Die Gemeindeverwaltung Schonach macht jedenfalls bereits jetzt schon darauf aufmerksam, dass mit dem Winter auch verschiedene Rechte und Pflichten der Grundstückseigentümer einhergehen. Die Räum- und Streupflichtsatzung der Gemeinde Schonach sieht Folgendes vor: Die Straßenanlieger müssen, falls keine Gehwege vorhanden sind, einen ein Meter breiten Streifen am Fahrbahnrand räumen und bestreuen. Werktags müssen die Gehwege ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 8 Uhr geräumt sein.

Die Ablagerung des Schnees auf der Straße ist laut Gemeindeverwaltung nicht erlaubt und stellt, ebenso wie die Nichtbefolgung der Räum- und Streupflichtsatzung, eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Räumung der Gemeindestraßen erfolgt über den Bauhof beziehungsweise über externe Dienstleister. Der Gesetzgeber regelt klar, dass vor allem verkehrswichtige Kreuzungen und Straßen zu räumen sind. Daraus erschließt sich laut Gemeindeverwaltung, dass es keine generelle Räumpflicht für jede untergeordnete Gemeindestraße gibt.

Wie die Gemeindeverwaltung weiter mitteilt, habe es in den vergangenen Wintern verstärkt Beschwerden über abgelagerten Schnee auf privaten Grundstücken gegeben. Auch hier werde durch Rechtsprechung geregelt, dass die verhältnismäßige Ablagerung von Schnee auf privaten Grundstücken von jedem Eigentümer zu dulden sei.

Die Bürger werden seitens der Gemeindeverwaltung gebeten, sich an die Regelungen in Sachen Winterdienst zu halten. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme und Verständnis könne die Schneeräumung, auch bei extremen Wetterlagen, für alle befriedigend erfolgen.