Kommunales: Gemeinderat befasst sich mit Baugesuch / Einfamilienhaus mit Carport wird genehmigt

Schonach (ec). Ein Baugesuch in der jüngsten Gemeinderatssitzung betraf den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Ginsterstraße 19 in Schonach.

Das Gebäude überschreitet allerdings das Baufenster um etwa 180 Zentimeter, was aber laut der Gemeindeverwaltung gestattet werden könnte. Der vor dem Gebäude angeordnete Carport liegt ebenfalls außerhalb des Baufensters, was grundsätzlich auch kein Problem wäre, allerdings beträgt der kürzeste Abstand zur Straße nur noch 35 Zentimeter, festgelegt sind hier eigentlich 100 Zentimeter. Zudem befindet sich die notwendige Abstandsfläche auf der Westseite des Carports auf der benachbarten Privatstraße, daraus resultierend wird wohl eine Baulast notwendig sein, was aber vom Baurechtamt zu prüfen sei.

Auch die Traufhöhe überschreitet im Mittel die Vorgaben um 1,125 Meter. Bei Nachbargebäuden wurde eine Traufhöhenüberschreitung von 60 bis 70 Zentimetern genehmigt. Aufgrund der Gleichberechtigung wäre beim geplanten Gebäude daher eine Reduzierung der Traufhöhe um 50 bis 60 Zentimeter nötig, zumal hier auch schon Einsprüche aus der Nachbarschaft vorliegen. Mit dem Bauherrn wurde hier bereits gesprochen und eine Überplanung in Auftrag gegeben.

Die Gemeindeverwaltung empfahl daher dem Gremium, dem Neubau zuzustimmen, allerdings unter der Voraussetzung, dass die Traufhöhe um maximal 60 Zentimeter überschritten wird, der Abstand des Carports zur Straße mindestens einen Meter beträgt und die Überschreitung des Baufensters an der Nordseite um rund 115 und an der Terrasse im Westen um etwa 150 Zentimeter nicht überschritten wird.

In der Sitzung lagen dem Gemeinderat schon die überarbeiteten Pläne vor, laut diesen die Traufhöhe auf die maximal geforderten 60 Zentimeter reduziert worden war.

Der Gemeinderat stimmte dem Vorhaben bei einer Enthaltung zu.