Gemeinderat: Zuschuss ermöglicht Anschluss der Außengebiete ans Glasfasernetz

Eigentlich sollten die Ausgaben für den Breitbandausbau in Schonach im kommenden Haushaltsjahr von 500 000 Euro auf 200  000 Euro gekürzt werden.

Schonach. Mit der geplanten Kürzung sollte die Darlehensaufnahme im kommenden Jahr reduziert werden. Denn mit den aktuellen Förderquoten wäre es möglich gewesen, auch mit 200 000 Euro eine große Bausumme zu finanzieren.

Der Zweckverband legte der Gemeindeverwaltung Schonach nun einen konkreten Plan vor, um die weißen Flecken, also die mit schnellem Netz unterversorgten Gebiete im Außenbereich, an das Breitbandnetz anzuschließen. Für den Anschluss der betreffenden Gebiete wurden vom Zweckverband Gesamtkosten von 5,2 Millionen Euro veranschlagt. Bei Zuschüssen von 85 Prozent würde das einen Gemeindeanteil von 780 000 Euro bedeuten.

Hohe Förderquote gilt nur bis Ende 2020

Allerdings: Die sehr hohe Förderquote gilt nur bis Ende des Jahres 2020, danach werden aller Voraussicht nach die Zuschüsse wieder gekürzt.

Wer also in den Genuss der hohen Zuschüsse kommen will, muss die Anträge im Laufe des Jahres 2020 abgeben und natürlich auch die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stellen. Allerdings werden sicher nicht alle Mittel im kommenden Jahr benötigt, man könnte daher auch mit Verpflichtungsermächtigungen arbeiten.

Mit relativ geringem finanziellem Einsatz von 780 000 Euro könnte man ein Großteil der Außengebiete an das Glasfasernetz anschließen. Alles in allem ein verlockendes Angebot, wie die Verwaltung befand. Vor allem angesichts der Tatsache, dass die Förderungen ab 2021 wieder auf 30 Prozent fallen könnten. Dann nämlich würde derselbe Ausbau die Gemeinde rund 3,6 Millionen Euro kosten. Ein Ausbau in den betroffenen Gebieten wäre dann auf Jahre hinaus nicht möglich.

Dementsprechend schlug man dem Rat vor, die Mittel für den Breitbandausbau auf 400 000 Euro zu setzen und zudem eine Verpflichtungserklärung von 360 000 Euro aufzunehmen. Das Gremium sah dies ebenso und stimmte zu, den Haushaltsansatz zu erhöhen und die Verpflichtungserklärung einzugehen.